Bundesrat behält Schutzklausel gegenüber Kroatien nächstes Jahr bei
Die volle Personenfreizügigkeit gegenüber Kroatien gilt bereits seit 2022. Die im Vertrag vorgesehene Schutzklausel greift schon zum zweiten Mal.
Für die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Kroatien gilt in der Schweiz auch 2024 eine Schutzklausel. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen für Kroatinnen und Kroaten bleibt auf dem gleichen Niveau wie im laufenden Jahr. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Die volle Personenfreizügigkeit gegenüber Kroatien war 2022 auf Probe eingeführt worden, wie es in der Mitteilung des Bundesrates hiess.
Schutzklausel nach hoher Zunahme aktiviert
Nachdem die Zahl der kroatischen Arbeitskräfte in der Schweiz stark zugenommen hatte, aktivierte der Bundesrat einseitig die im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehene Schutzklausel.
Das Kontingent von 1204 B-Bewilligungen für 2023 – die für fünf Jahre gültig sind – war Ende Oktober aufgebraucht. Von den 1053 Kurzzeit-Bewilligungen (L-Bewilligungen) wurden 76 Prozent beansprucht. Weil die Kontingente stark genutzt worden sind, will der Bundesrat die Schutzklausel für nächstes Jahr beibehalten.