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Bundesrat schafft bei der Sicherheitshaft Klarheit

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Bern,

Gefährliche Straftäter sollen nicht wegen einer Gesetzeslücke auf freien Fuss gesetzt werden müssen.

Kuppel des Bundeshauses.
Eine Schweizer Fahne weht auf einer Kuppel des Bundeshauses. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat setzt die Gesetzesrevision zur nachträglichen Sicherheitshaft auf den 1. März 2021 in Kraft. Das Parlament verabschiedete die Gesetzesrevision erst in der Herbstsession dieses Jahres – nun tritt sie in drei Monaten in Kraft, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Voraussetzung ist, dass das Referendum nicht ergriffen wird. Die Frist läuft bis am 14. Januar 2021.

Die Umsetzung der Strafnorm eilt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2019 in einem Urteil festhielt, dass es für eine Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren in der Schweiz keine genügende Rechtsgrundlage gebe. Die Praxis des Bundesgerichts sei somit nicht zulässig.

Ein Gericht entscheidet im so genannten nachträglichen Verfahren, wenn gegenüber einem Straftäter während des Straf- und Massnahmenvollzugs eine freiheitsentziehende Massnahme verlängert oder durch eine andere solche Massnahme ersetzt werden muss. Sofern es zum Schutz der Bevölkerung nötig ist, muss die verurteilte Person bis zum Entscheid des Gerichts in Sicherheitshaft genommen werden können.

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