Bundesrat veröffentlicht Uno-Bericht zur Verhütung von Folter
Am Freitag hat der Bundesrat den Uno-Bericht zur Verhütung von Folter veröffentlicht. Er hat zu zwei Kritikpunkten Stellung genommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gebe zu wenige Plätze für Häftlinge mit stationären therapeutischen Massnahmen.
- So lautet ein Kritikpunkt im Uno-Bericht zur Verhütung von Folter.
- Der Bundesrat hat am Freitag Stellung dazu genommen.
Der Uno-Unterausschusses zur Verhütung von Folter hat Empfehlungen an Bund und Kantone gerichtet. Der Bundesrat hat am Freitag den Uno-Bericht veröffentlicht und zur Kritik teilweise Stellung genommen.
Es gebe zu wenige Plätze für Häftlinge mit stationären therapeutischen Massnahmen, heisst es etwa im Bericht. Eine sechsköpfige Delegation des Uno-Unterausschusses zur Verhütung von Folter besuchte 2019 erstmals Gefängnisse in der Schweiz.
Bericht umfasst rund 30 Seiten
Aufgrund der Beobachtungen formulierte die Delegation zahlreiche Empfehlungen an Bund und Kantone. Der Bericht umfasst rund 30 Seiten. Der Bundesrat hat zu zwei Kritikpunkten Stellung genommen.
In dem Bericht wird unter anderem vorgebracht: Nicht alle Personen, die zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt wurden, werden in einer geeigneten medizinischen Einrichtung untergebracht.
So hält der Bericht fest: «Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, die Zahl der in geeigneten Einrichtungen verfügbaren Betreuungsplätze für die zu einer therapeutischen Massnahme Verurteilten zu erhöhen. Ausserdem möchte er über die diesbezüglichen Entscheidungen informiert werden.»
Bundesrat schlägt bis 2025 über hundert neue Plätze vor
Der Bundesrat teilt diese Auffassung. In der Regel würden sämtliche Personen in einer spezialisierten Einrichtung untergebracht. Damit es aus Kapazitätsgründen zu keinen Ausnahmen komme, sollen in der Schweiz bis 2025 über hundert neue Plätze geschaffen werden.
Weiter wird in dem Bericht empfohlen, dass über die Weiterführung einer therapeutischen Massnahme immer ein Gericht entscheiden soll. Der Bundesrat hält dazu fest, dass dies bereits nach geltendem Recht so vorgesehen sei.
Im Rahmen der Vernehmlassung zum Massnahmenpaket Sanktionenvollzug habe der Bundesrat im Übrigen folgendes vorgeschlagen: Die Rolle der Gerichte wird bei der Verlängerung, Aufhebung oder Änderung einer Massnahme gestärkt. Die Vernehmlassung zum Massnahmenpaket dauerte bis im Sommer 2020.
Die Schweiz ratifizierte 2009 das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention der Uno. Gestützt auf dieses Abkommen hat der Uno-Unterausschuss das Recht, alle Einrichtungen des Freiheitsentzugs des Vertragsstaats zu besuchen.