Bündner Regierung lehnt Überwachungsvorschlag ab

Es bestehe keine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer solchen Bewilligungspflicht, teilte die Regierung am Montag mit.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Die Bündner Regierung lehnt den vom Bund in die Vernehmlassung geschickten Vorschlag für die Überwachung von Versicherten durch Detektive ab. Der Grund ist die Bewilligungspflicht für solche externen Spezialisten, welche die Überwachung im Auftrag der Versicherten durchführen. Die Regierung beantragt deshalb die Überarbeitung der Vorlage.

Es bestehe keine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer solchen Bewilligungspflicht, teilte die Regierung am Montag mit. Zudem erscheine sie nicht zweckmässig, weil die Sozialversicherungsanstalten selbst dafür sorgen müssten, dass sie nur Spezialisten beauftragten, welche die Anforderungen erfüllten.

Darüber hinaus lehnt die Regierung die vorgesehene Schaffung eines Verzeichnisses der Spezialisten ab. Personen, welche Versicherungsmissbrauch betreiben, könnten sich gegen Observationen wappnen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung basiert auf Verordnungsstufe. Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten war in der Volksabstimmung vom 25. November angenommen worden.

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