Cargo sous terrain in der Vernehmlassung

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung für die unterirdische Gütertransportbahn «Cargo sous terrain». Finanziert werden müsste sie ohne öffentliche Gelder.

Cargo Sous Terrain
Noch ist nicht klar, ob Cargo sous terrain genügend Unterstützung von der Privatwirtschaft hat. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung für eine unterirdische Gütertransportbahn.
  • Das Projekt haben verladende und transportierende Unternehmen initiiert.
  • Finanziert werden müsste Cargo sous terrain ohne öffentliche Gelder.

Der Bundesrat hat heute Mittwoch die Vernehmlassung für eine unterirdische Gütertransportbahn eröffnet. Er sei grundsätzlich bereit, eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.

Finanziert werden müsste Cargo sous terrain seiner Meinung nach ohne öffentliche Gelder. Das Projekt haben verladende und transportierende Unternehmen initiiert.

Vorgesehen ist ein dreispuriger Tunnel zwischen Logistikzentren im Mittelland, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Darin sollen Güter mit rund 30 Stundenkilometern transportiert werden.

Finanzielle Unterstützung ausgeschlossen

Der Bundesrat hatte 2016 entschieden, Cargo sous terrain mit der Schaffung einer rechtlichen Grundlage zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung schloss er schon damals aus.

Nach wie vor sei für ihn aber nicht ersichtlich, ob das Projekt in der Transport- und Logistikbranche genügend abgestützt ist. Das schreibt er in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Cargo sous terrain
Die Computerillustration zeigt, wie «Cargo Sous Terrain» Industrie- und Logistikzentren mit den Städten durch einen unterirdischen Tunnel verbindet. - Keystone

Die Antwort auf diese Frage soll die Vernehmlassung liefern. Bis zu deren Abschluss am 3. April muss Cargo sous terrain alle vom Bundesrat gestellten Bedingungen erfüllen.

Dazu gehört eine Finanzierungszusage von mindestens 100 Millionen Franken, die zu mindestens 50 Prozent von Schweizer Investoren eingebracht werden müssen.

Kantone müssen Einverständnis geben

Die Betreiber müssen sich verpflichten, die Logistik in den betroffenen Gebieten zu reorganisieren.

Zudem müssen die Kantone Zürich, Aargau und Solothurn, in welchen die erste Teilstrecke realisiert würde, mit dem Projekt einverstanden sein.

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