Coronavirus: Genesene ärgern sich über Booster-Lücke im Zertifikat
Genesen, geimpft, geboostert: Trotzdem muss Familie Streich für eine Reise zum kostenpflichtigen PCR-Test. Nur, weil das Zertifikat den Booster nicht ausweist.
Das Wichtigste in Kürze
- Personen erhalten nach einer Corona-Genesung üblicherweise nur eine Impfdosis.
- Wer sich dann später boostern lässt, erhält auf dem Zertifikat den Vermerk: 2 von 2 Dosen.
- Die unzureichende Kennzeichnung der Auffrischung führt zu Problemen im Ausland.
Genesen, geimpft und geboostert: Einen besseren Schutz gegen das Coronavirus kann man sich nicht wünschen. Doch genau diese Konstellation kann zu Problemen führen – bei der Bürokratie.
Stephanie Streich und ihr Mann wohnen im Kanton St.Gallen.
Sie infizierten sich im Oktober 2020 mit dem Coronavirus. Sobald möglich folgte im Juni 2021 die einmalige Impfung. Damit gelten sie hierzulande als vollständig geimpft.
Schon zu diesem Zeitpunkt gab es Genesene, die nach nur einer Dosis auf Probleme stossen: Einige Länder setzen den zweiten Piks bei der Einreise voraus.
Exakt jenes Szenario wiederholt sich nun: Genesene mit nur einem Piks erhalten nach ihrer Booster-Impfung den Vermerk: 2 von 2 Dosen. Dass es sich aufgrund der vorhergehenden Infektion um eine Auffrischungsimpfung handelt, wird im Zertifikat nicht gekennzeichnet.
Coronavirus: Genesen, geimpft, geboostert und getestet nach Österreich
Vor diesem Problem steht jetzt auch Familie Streich. Sie holt sich Anfang Dezember den Booster. Damit rechnet sie, ohne Probleme ins nahe Ausland reisen zu können. Doch müssen sie für einen Trip nach Österreich nun trotzdem zum kostenpflichtigen PCR-Test antraben.
Dies, da in ihrem Covid-Zertifikat lediglich von zwei Dosen ohne Auffrischungs-Vermerk gesprochen wird. Voraussetzung in Österreich ist aber 2G+: entweder geboostert oder 2G mit negativem Test.
Stephanie Streich ist sauer. Sie telefonierte bereits mehrere Stunden mit kantonalen und nationalen Ämtern, um sich zu informieren und eine Lösung zu finden. Ohne Erfolg.
«Man wird hin und her verbunden, aber niemand kann helfen», nervt sich Streich. «Von den Behörden will niemand die Verantwortung übernehmen.» Streich fühlt sich im Stich gelassen, obwohl sie sich optimal verhalten und geschützt hat.
BAG: «Vermerk nicht vorgesehen»
Es gibt auch eine schriftliche Antwort des BAG, welche der Betroffenen über die St.Galler Behörden zugespielt wird: «Hier ist es so, dass die zweite Impfung eine Auffrischungsimpfung ist und die Person nur ein 2-von-2-Zertifikat bekommt. Wenn das Zielland das nicht akzeptiert, dann kann die Person nicht dorthin reisen.»
Wie ein Sprecher des Bundesamtes auf Anfrage von Nau.ch erklärt, ist auch keine Besserung in Sicht. «Ein solcher Booster-Vermerk nicht vorgesehen.»