Coronavirus: Selbständigkeit wird nun auch unterstützt
Viele aus der Selbständigkeit betriebene Lokale fürchten wegen des Coronavirus um ihre Existenz. Nun werden auch sie vom Bund finanziell unterstützt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis anhin konnten selbständige Unternehmer keine Kurzarbeit für sich beantragen.
- Nun hat der Bundesrat entschieden, dass auch sie finanziell unterstützt werden sollen.
- Auch Kulturschaffenden wird während der Corona-Krise unter die Arme gegriffen.
Selbstständige können Aufatmen. Um aus der Selbständigkeit betriebene Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen, werden zusätzliche 32 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Dies kündete der Bundesrat heute Freitag an. Davon sollen unter anderem auch Selbstständig Erwerbende und Kulturschaffende profitieren.
Konkret ist die Rede von 280 Millionen Franken für Kulturschaffende und 100 Millionen Franken für den Sport. Zudem sollen auch alle Selbständig Erwerbenden finanziell unterstützt werden.
Für sie stellt das eine grosse Erleichterung dar. Denn: Am Montag mussten sie Ihre Geschäfte schliessen, Löhne, Miete und andere Auslagen sind trotzdem geschuldet. So mussten viele Kleinbetriebe um ihre langfristige Existenz fürchten.
Kurzarbeit? Diese können aus der Selbständigkeit betriebene Unternehmen zwar für ihre Angestellten beantragen, nicht aber für sich selbst. Das sorgte bei vielen Kleinunternehmen für schlaflose Nächte, da sie meist nicht über grosse Reserven verfügen. Nun können sie endlich aufatmen.
Selbständigkeit: Soforthilfe wegen Coronavirus
Der Bund verspricht nämlich Unterstützung für alle Selbstständigen, die von Einnahmensausfällen betroffen sind. Und zwar für alle, die nicht bereits von einem anderen Hilfsnetz aufgefangen werden.
Zudem werden nicht gewinnorientierten Kulturunternehmen Mittel für Soforthilfe zur Verfügung gestellt. So ist es beispielsweise Stiftungen möglich, rückzahlbare zinslose Darlehen aufzunehmen, um so ihre Liquidität sicherzustellen.
Auch Kulturunternehmen und Kulturschaffende soll unter die Arme gegriffen werden. Für finanzielle Schäden, die mit der Absage und der Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen sind, können Entschädigungen ersucht werden.