Covid-Betrug: Aargauer Parlament kürzt zuerst und stockt jetzt auf
Im Kanton Aargau wird die juristische Aufarbeitung der unrechtmässig bezogenen oder verwendeten Covid-19-Krediten teurer.
Im Kanton Aargau wird die juristische Aufarbeitung der unrechtmässig bezogenen oder verwendeten Covid-19-Krediten teurer. Der Grosse Rat hat am Dienstag einen Zusatzkredit von 1,5 Millionen Franken einstimmig bewilligt. Das Parlament hatte den Kredit ursprünglich gekürzt.
Der Grosse Rat hatte Anfang des vergangenen Jahres 3,1 Millionen Franken bewilligt, damit die Justizbehörden die Fälle untersuchen können. Der Regierungsrat hatte 4,596 Millionen Franken beantragt.
Für die reduzierte Summe sprachen sich SVP, Die Mitte und FDP aus. Die juristische Aufarbeitung sei auch mit weniger Stellen möglich. Für den Antrag des Regierungsrats und damit für einen Kredit von knapp 4,6 Millionen Franken machten sich damals SP, Grüne, GLP und EVP stark.
Zusatzkredit von 1,5 Millionen Franken bewilligt
Jetzt dachte das Parlament um, denn die Zahl der erwarteten Covid-19-Betrugsverfahren entwickelte sich wie vom Regierungsrat vorausgesagt: Der Grosse Rat bewilligte mit 120 zu 0 Stimmen den Zusatzkredit von 1,5 Millionen Franken. Alle Parteien machten klar, dass rechtswidriges Verhalten aufgeklärt und bestraft werden müsse.
Bereits 309 Strafverfahren wurden eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft hatte per Ende März insgesamt 309 Strafverfahren im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Bezug von Corona-Hilfsgeldern eröffnet, wie es in der Botschaft des Regierungsrat heisst. Die Deliktsumme betrage derzeit 31,2 Millionen Franken.
Von strafrechtlicher Relevanz ist der rechtswidrige Bezug von Erwerbsersatz, von Kurzarbeitsentschädigung und von Covid-19-Krediten.
Dieser kann den Tatbestand des Betrugs, der Urkundenfälschung, der Geldwäscherei sowie weitere spezialgesetzliche Straftatbestände erfüllen.