Eine Leserin musste bei ihrem Auto die kaputten Zündkerzen auswechseln lassen. Eigentlich hätte sie noch Garantie gehabt – diese galt aber in dem Fall nicht.
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Um dieses Auto geht es: der Kia, bei dem die Zündkerzen ausgetauscht werden mussten. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Auto der Freiburgerin Michelle M.* funktionierte kürzlich nicht mehr richtig.
  • Der Grund: Die Zündkerzen gingen kaputt – innerhalb des Garantiefensters.
  • Hersteller Kia wollte trotzdem nicht zahlen und erklärt nun, wieso.
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Nau.ch-Leserin Michelle M.* ärgert sich über den Autohersteller Kia. Vor knapp zwei Jahren hat die Freiburgerin ein Fahrzeug der koreanischen Marke gekauft – mit sieben Jahren Garantie.

Dann lief das Auto plötzlich nicht mehr. Denn: Die Zündkerzen funktionierten nicht mehr, mussten ausgetauscht werden.

Doch: «Trotz Garantie wurden die Kosten in Rechnung gestellt», wundert sich Michelle.

Auf die Frage, weshalb der Fall nicht abgedeckt sei, hiess es: «Die Kerzen kommen von einem Zulieferer und sind nicht von Kia selber. Daher gilt hier die Garantie nicht.»

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Bei einem Kia im Kanton Freiburg mussten die Zündkerzen ausgetauscht werden.
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Der Hersteller zahlt jedoch trotz Garantie nicht – weil es sich um ein sogenanntes «Verschleissteil» handelt.
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Dieses Vorgehen ist in der Autoindustrie üblich.

Diese Argumentation ärgert die Freiburgerin: «Für mich als Käufer ist das ganze Auto einfach ein Kia. Wie sie zu ihren Teilen kommen, ist für mich egal. Wenn das Brot nicht gut ist, kann der Bäcker auch nicht sagen: ‹Das geht uns nichts an, das Mehl machen wir nicht selber.›»

Von einer Bekannten habe Michelle zudem erfahren, dass sie ein gleiches Problem mit VW hatte. Da sei es um ein Motorenproblem gegangen. Auch dieser Hersteller wollte demnach trotz Garantie nichts von Kostenübernahmen wissen. «Ich frage mich, ob es sich die Autoindustrie zu einfach macht und die Garantie nur eine Kundenfängerei ist.»

Autohersteller erklären Garantie-Verweigerung

Kia nimmt gegenüber Nau.ch Stellung zu den Vorwürfen. Und es zeigt sich: Das Kleingedruckte zu lesen, lohnt sich. Denn es sei klar geregelt, welche Teile von der Garantie ausgeschlossen seien.

Unter anderem sind das «Teile mit natürlichem Verschleiss, welche von Zeit zu Zeit zum Beispiel bei einem Service ersetzt werden müssen. Darunter fallen auch die Zündkerzen.» Dass diese sogenannten Verschleissteile nicht abgedeckt sind, ist gemäss dem Hersteller branchenüblich.

Hatten Sie bei Ihrem Auto schon mal einen Garantiefall?

Kia betont, dass Kundinnen und Kunden jeweils vorher über die Garantieregeln informiert werden.

Auch VW-Sprecher Christian Frey erklärt, es gebe «wie in der Automobilbranche üblich auch bei der Marke Volkswagen eine Einschränkung der Werksgarantie bei Verschleissteilen wie Kupplung, Bremsen oder Reifen».

Und weiter: «Bei Motoren erlischt die Garantie zudem, wenn man Veränderungen – beispielsweise eine nachträgliche Leistungssteigerung – vornimmt.»

Branchenverband: Vorwurf der Kundenfängerei ist «haltlos»

Der Autoverband stützt im Zündkerzen-Fall das Vorgehen der Hersteller. Mediensprecher Christoph Wolnik vom Verband Auto Schweiz bestätigt: «Ausgeschlossen von Garantieleistungen sind üblicherweise Verschleissteile, die sich durch Verwendung des Fahrzeugs abnutzen.» Dazu würden grundsätzlich eben auch Zündkerzen gehören.

Die Industrie sei nicht für eine übermässige Nutzung des Fahrzeugs verantwortlich zu machen, so Wolnik: «Wer zum Beispiel einen neuen Drucker kauft, kann ja auch keine Toner über die Garantie einfordern, wenn diese leer sind.» Vorwürfe der Kundenfängerei seien bei Verschleissteilen entsprechend «haltlos».

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Autos auf einer Autobahn. - keystone

Der Konsumentenschutz äussert sich auf Anfrage nicht zum konkreten Fall der Autoteile. Ganz allgemein setze man sich aber für eine «Modernisierung des Gewährleistungsrechts» ein, heisst es.

Für Michelle M. nimmt die Geschichte dennoch ein Happy End: Ihr Garagist hat schliesslich kulanterweise die Kosten übernommen.

* Name geändert

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