Die N95/FFP2-Maske der Marke «ZG» soll deshalb nicht verwendet, sondern zurückgegeben werden, teilte die Suva am Dienstag mit.
Die Suva ruft dazu auf, die N95-Schutzmaske nicht zu verwenden.
Die Suva ruft dazu auf, die N95-Schutzmaske nicht zu verwenden. - sda - Suva

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der FFP2-Schutzmaske der Marke ZG bestehe eine Gesundheitsgefährdung.
  • Sie wurde vom Unternehmen PP Zolotyy Hlobus hergestellt.
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Die Atemschutzmaske N95/FFP2 der Marke «ZG» soll nicht genügend schützen: Sie soll deshalb nicht verwendet, sondern zurückgegeben werden, teilte die Suva am Dienstag mit. Wegen der ungenügenden und falsch deklarierten Schutzwirkung bestehe eine Gesundheitsgefährdung, heisst es in der Mitteilung. Es bestehe das Risiko, «gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein».

Vom Produktrückruf betroffen ist die Atemschutzmaske der Marke «ZG», die mit «N95» beschriftet und manchmal mit einem Stempel «VPM» versehen ist. Sie wurde vom Unternehmen PP Zolotyy Hlobus hergestellt. Sie wurde von der Procurement Corp AG, die sich früher Die Beschaffer AG nannte, unter dem Namen «Spitamed KN95 FFP2 Atemschutzmaske» verkauft.

Die Procurement Corp AG sei per Verfügung verpflichtet, die betroffene Maske zurückzunehmen, heisst es in der Mitteilung.

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