Die Polizei informiert über Mord an Medienanwalt Wagner
Medienanwalt Martin Wagner, der am 28. Januar in seinem Haus in Ruenenenberg ermordert worden war, starb laut Polizeiberichten sofort. Heute Dienstag informierte die Polizei zum vorerst letzten Mal zum Thema.
Wagner war sofort tot
Das Wichtigste in Kürze
- Medienanwalt Martin Wagner wurde mit drei Schüssen umgebracht. Er starb sofort.
- Das Motiv des Täters ist rein privater Natur.
- Nau spricht mit Michael Lutz von der Staatsanwaltschaft Basel-Land.
Nau spricht mit Michael Lutz von der Staatsanwaltschaft Basel-Land über den Mord an Medienanwalt Martin Wagner (†57).
Am Sonntagmorgen, 28. Januar 2018, kam es kurz vor 9.00 Uhr in Rünenberg BL zu einem Tötungsdelikt. Der 39-jährige Täter verschaffte sich zunächst gewaltsam Zutritt zum Haus des Opfers, indem er mit einer Faustfeuerwaffe eine Öffnung in eine Glasscheibe schoss, durch welches er eingreifend die Türe entriegelte und in den Wohnbereich eindrang.
Dort traf er auf das Opfer, auf welches er gezielt drei Schüsse aus seiner Waffe in Körper und Kopf abgab und es dabei tödlich verletzte. Hinweise für einen Streit oder eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Täter und dem Opfer unmittelbar vor der Schussabgabe liegen keine vor. Der Angreifer verliess das Haus sogleich nach der Schussabgabe. Anschliessend richtete sich der Täter mutmasslich selber, wobei hierzu noch forensische Abklärungen laufen. Er verstarb sofort vor Ort. Trotz dem Versuch der Sanität, das Opfer noch zu reanimieren, verstarb auch das Opfer noch am Tatort. Insgesamt wurden sieben Schüsse abgegeben.
Die kriminaltechnischen Abklärungen der Polizei Basel-Landschaft haben bestätigt, dass sämtliche abgegebenen Schüsse aus der Waffe des Täters stammten. Bei der verwendeten Waffe handelt es sich um eine, sich in Privatbesitz befindliche Ordonnanz-Faustfeuerwaffe der Schweizer Armee. Dabei handelte es sich um die ehemalige Dienstwaffe des Täters, welche dieser nach seinem Ausscheiden aus der Armee erworben hatte.
Motiv sehr privat
Die Motive des Täters waren rein privater Natur. Der Täter und das Opfer kannten sich schon vor der Tat und seit längerer Zeit. Weitere Angaben zum Tatmotiv werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der hinterbliebenen Angehörigen keine gemacht.
Derzeit laufen weiterhin Untersuchungshandlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird das laufende Strafverfahren eingestellt.
Schutz für die Hinterbliebenen
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um das voraussichtlich letzte Update der Polizei. Weitere Angaben, insbesondere was das Tatmotiv, den Tatablauf oder die Schussabgabe betreffen, werden aus Rücksicht auf die hinterbliebenen Familien nicht gemacht.