Digitalisierungsförderung im Gesundheitswesen beginnt ab 2025

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Bern,

Ab 2025 wird das Gesundheitsprogramm Digisanté schrittweise umgesetzt, mit einer Finanzierung von 400 Millionen Franken über zehn Jahre.

Digisanté Digitalisierung Gesundheitswesen
Ab 2025 startet die schrittweise Umsetzung des Gesundheitsprogramms Digisanté mit einer Finanzierung von 400 Millionen Franken. (Symbolbild) - keystone

Mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen soll es nun vorangehen. Ab Anfang 2025 wird das Programm Digisanté schrittweise umgesetzt. Gegen 400 Millionen Franken für die Umsetzung in den nächsten zehn Jahren hat das Parlament bewilligt.

Mit Digisanté wollen Bundesrat und Parlament die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom Montag hiess. Dienen soll das den Patientinnen und Patienten, aber auch den Gesundheitsfachleuten.

Für sie soll der administrative Aufwand kleiner und den Akteuren im Gesundheitswesen die Arbeit mit Gesundheitsdaten erleichtert werden. Daten zur Behandlung, Abrechnung, Forschung und Verwaltung sollen nahtlos, interoperabel und sicher ausgetauscht werden können und Informationen nur einmal erhoben werden müssen.

Einheitliche Standards und klare rechtliche Regeln erforderlich

Dafür nötig sind einheitliche und verbindliche Standards für den Austausch von Daten. Ausserdem müssen Datenschutz, Selbstbestimmung über die Informationen und Cybersicherheit garantiert sein. Klare rechtliche Regeln braucht auch der Zugang zu Gesundheitsdaten.

Die rund 50 Projekte aus dem Digisanté-Programm werden ab 2025 und bis 2034 in Phasen umgesetzt. Für die meisten liegen Aufträge von Volk, Parlament und Bundesrat vor.

Der Bund unterstützt und koordiniert die Arbeiten im Rahmen von Digisanté und schafft die nötigen Rechtsgrundlagen. Er will sich auf Bereiche konzentrieren, für die es eine Basis braucht, die Private nicht liefern können. Der Bund verantwortet weder einzelne Klinik- oder Praxisinformationssysteme noch die gesamte Infrastruktur.

Kommentare

ISU

Von mir ein klares NEIN !! Weder ist der Datenschututz gewährleistet, auch hat das Volk die E-ID, die zum Patientendossier führen würde haushoch bei der Abstimmung abgschmettert. Weiter muss noch die Widerspruchslösung der Organtransplantation wie der Bundesrat versprochen hat zeitlich geregelt werden. Alles andere ist ein politischer Zwang dem Bürger gegenüber.

User #5163 (nicht angemeldet)

Patienten Dossier wollen wir nicht Digitalisiert. Das ist mit durch den Datenschutz nicht gestattet.

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