DNA-Spuren verweisen auf den Angeklagten als Täter

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Bern,

Im Prozess um ein Tötungsdelikt in Lengnau verweisen DNA-Spuren auf den Angeklagten, der hierfür keine schlüssige Erklärung hat.

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Kantonspolizei Bern. (Symbolbild) - Kantonspolizei Bern

Das Wichtigste in Kürze

  • DNA-Spuren verweisen im Fall eines Tötungsdelikts in Lengnau BE auf den Angeklagten.
  • Dieser hat hierfür keine schlüssige Erklärung.

Im Prozess um ein Tötungsdelikt im Drogenmilieu in Lengnau weisen Blutspuren auf den Angeklagten hin. Dieser hatte am Donnerstag vor dem erstinstanzlichen Gericht in Biel keine schlüssige Erklärung dafür.

Der heute 54-jährige Nigerianer schilderte zunächst offen und detailreich, wie es zu der Tat im November 2020 kam.

Sein Freund habe einem Bekannten Marihuana verkauft, das dieser nie bezahlte. Am Abend der Tat sei sein Freund zu ihm gekommen und habe ihn gedrängt, nochmals mit ihm zum Schuldner zu fahren, um das Geld einzutreiben. Er aber habe zuerst Kokain konsumieren wollen. So seien sie in Streit geraten.

Um das Päckchen zu öffnen, habe er ein Messer in der Hand gehabt, als es zur Auseinandersetzung kam. Er habe seinem Freund einen Faustschlag gegeben, sagte der Nigerianer kleinlaut. Der Freund habe sich mit einer Kopfnuss revanchiert. Dann sei es zu einer kurzen Schlägerei gekommen, bei der beide Männer am Boden landeten.

Plötzlich habe er gemerkt, dass sein Freund nicht mehr atmete. Er habe alles versucht, ihn wiederzubeleben, schluchzte der Angeklagte. Doch nichts habe mehr geholfen. Da habe er die Wohnung verlassen.

20 Stich- und Schnittverletzungen – keine Erklärung

Auf die Frage, warum er denn für den reglos am Boden liegenden Freund keine Ambulanz gerufen habe, hatte der Mann keine schlüssige Erklärung.

Der Nigerianer blieb auch eine Erklärung schuldig, warum das Opfer in dem angeblich nur kurzen Geschehen über 20 Stich- und Schnittverletzungen und über 50 weitere Verletzungen, wohl durch Schläge und Tritte, an Kopf, Rumpf und Armen erlitten hatte.

Mit dem Auto des Opfers soll der Angeklagte anschliessend zur Wohnung des Opfers gefahren und dort Geld und Drogen mitgenommen haben. Dies bestritt der Angeklagte am Donnerstag vehement, auch dann, als ihm der Richter vorhielt, die Ermittler hätten seine DNA just dort gefunden, wo das Opfer Geld und Drogen versteckt hatte. Ausserdem sei sein Handy zu dieser Zeit just an diesem Ort registriert worden.

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