Eklat bei Mordprozess einer Frau in Zürich
Ein psychisch kranker Mann hat seine Untermieterin erst gewürgt und dann vergewaltigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Streit hat ein 34-jähriger Mann seine Untermieterin erwürgt und vergewaltigt.
- Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Haftstrafe von 18 Monaten.
Ein 34-jähriger Mann ist heute Dienstag wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens vor Bezirksgericht Zürich gestanden. Er soll im September 2016 seine 28-jährige Untermieterin erwürgt und anschliessend die Leiche geschändet haben. Das Urteil wird diese Woche schriftlich eröffnet.
Befragungen und Plädoyers waren abgeschlossen – der Beschuldigte erhielt Gelegenheit zum Schlusswort. In passablem Deutsch schilderte der französischsprachige Schweizer seine Untermieterin als unerträglich aggressive Frau, die ihn bedrohte, beschimpfte und schliesslich angriff. Er habe sie nicht töten wollen.
Dann wandte er sich auf Französisch an die Mutter und Schwester des Opfers, die aus Frankreich angereist waren. Aber schon nach den Worten «Ich wollte nie...» kam es zum Eklat: Die Schwester der Getöteten bewarf den Beschuldigten schreiend mit ihren Schuhen und einer Wasserflasche. Der Gerichtspräsident ging dazwischen und verwies sie des Saales. Die Mutter entschuldigte sich leise.
Schon zuvor waren die zweite Schwester und vorübergehend auch der Beschuldigte hinausgeschickt worden. Sie hatte den Mann lauthals beschimpft. Dieser hatte ebenso laut zurückgegeben. Mit dem Schlusswort kündigte er eine Anzeige gegen die junge Frau an: Sie habe ihn bedroht und beleidigt.
Im Laufe des Tages war er immer wieder ausfällig geworden. Die Fragen des Gerichtsvorsitzenden beantwortete er in zunehmend arrogantem Ton. Als er zurecht gewiesen wurde, fuhr er dem Präsidenten respektlos über den Mund. Von Einsicht und Reue war vor Schranken nichts erkennbar.
18 Monate und kleine Verwahrung
Laut dem psychiatrischen Gutachter leidet der Beschuldigte an einer schizoaffektiven Psychose. Zum Zeitpunkt des Tötungsdelikts sei er steuerungsunfähig gewesen, bei der anschliessenden Leichenschändung erheblich vermindert steuerungsfähig.
Aufgrund von Schuldunfähigkeit kann der Mann für das Tötungsdelikt nicht schuldig gesprochen und bestraft werden, für die Schändung beziehungsweise die Störung des Totenfriedens nur eingeschränkt.
Der Staatsanwalt beantragte neben einer unbedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe die Anordnung einer stationären Massnahme. Im Volksmund wird dies «kleine Verwahrung» genannt, da die Entlassung vom Behandlungserfolg abhängt. «Der Beschuldigte mag es anders sehen, aber er ist krank – und gefährlich», sagte der Staatsanwalt.
Der 34-Jährige wehrt sich nämlich vehement gegen eine Klinikeinweisung: Er sei gesund, sagte er. Auch von einer ambulanten Therapie oder einer Medikamenteneinnahme im Gefängnis will er nichts wissen.
Laut Ankläger hat der Beschuldigte in der Untersuchung stets nur das zugegeben, was die Ermittler ohnehin schon herausgefunden hatten – darüber hinaus habe er kein einziges Mal etwas zugegeben. Er habe die Frau töten wollen: «Er wartete würgend ihre letzten Zuckungen ab, bis sie tot war».
«Tragischer Unfall»
Der Verteidiger bezeichnete den Tod der Frau als «tragischen Unfall» und das Opfer als «Angreiferin». Sein Mandant habe in Notwehr gehandelt, nachdem die Französin auf ihn losgegangen sei. Wenn sie das nicht getan hätte, wäre nichts passiert. Der Mann habe sie nur beruhigen, nicht aber töten wollen.
Weil im übrigen kein Zusammenhang zwischen dem «Unfall» und der Krankheit des Beschuldigten bestehe, und zudem die Massnahmenwilligkeit seines Mandanten fehle, sei keine Massnahme anzuordnen. Das Gericht solle nicht auf das Gutachten abstellen.
Einzig für die Schändung sei der Mann mit unbedingten 18 Monaten zu bestrafen. Da er diese abgesessen hat – er befindet sich seit der Tat in Haft – sei er umgehend zu entlassen.
Ständig Streit
Die junge Frau, eine IT-Spezialistin, war im Sommer 2016 nach Zürich gekommen, wo sie eine gute Stelle antrat. Sie mietete ein Zimmer beim Beschuldigten. Aber zwischen den beiden kam es ständig zu Auseinandersetzungen.
Im September 2016 artete ein solcher Streit aus. Gemäss Anklage würgte der Mann die Untermieterin zu Tode. Danach verging er sich sexuell an der Leiche, wischte sie ab und legte ein Springseil über den Körper mit dem Griff in der Hand.
Damit hat er laut Staatsanwalt die Würde der Toten verletzt. Zudem habe der Anschein erweckt werden sollen, die junge Frau habe beim Seilspringen einen Schwächeanfall erlitten.