EKS-Aktien: Schaffhauser Parlament zieht Strich unter Vergangenheit
Der Regierungsrat wollte zwei Postulate als erledigt abschreiben, der Kantonsrat folgte diesem Antrag teils widerwillig.
Noch einmal hat sich der Schaffhauser Kantonsrat am Montag mit dem kantonalen Elektrizitätswerk (EKS) befasst; dieses Mal auf Antrag des Regierungsrats, der zwei Postulate als erledigt abschreiben wollte. Der Kantonsrat folgte diesem Antrag teils widerwillig.
Der Umgang mit seinen Postulaten sei ein Affront sondergleichen, kritisierte Markus Müller (SVP) den Regierungsrat. Er hatte verlangt, dass der Regierungsrat eine sinnvollen Zusammenarbeit zwischen EKS und SH Power prüft und ausserdem das Vorkaufsrecht für die EKS-Aktien von der Axpo wahrnimmt. Beide Vorstösse hatte der Kantonsrat mit grosser Mehrheit an die Regierung überwiesen.
Reine Vergangenheitsbewältigung
Was das Vorkaufsrecht betrifft, war das entsprechende Postulat praktisch schon mit der Überweisung überholt. Denn der Kanton hat im vergangenen Dezember den 25-Prozentanteil der Axpo am EKS zurückgekauft. Also von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht.
Aber gleichzeitig hat er 15 Prozent an das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau weiterverkauft. Die restlichen 10 Prozent verblieben im Besitz der EKS AG. Dies geschah alles in eigener Kompetenz des Regierungsrats, ohne das Parlament zu informieren.
Das war zwar rechtmässig, sorgte aber dennoch für rote Köpfe in Geschäftsprüfungskommission und Parlament und löste seitdem zahlreiche Vorstösse aus, um dem Kantonsrat in Zukunft mehr Mitspracherechte in Sachen EKS zu verschaffen.
Mit dem Entscheid ist der Kantonsrat nach wie vor nicht einverstanden, aber die Abschreibung des Postulats sei «Vergangenheitsbewältigung», wie mehrere Fraktionssprecher bereits in der letzten Sitzung sagten. Die Geschäftsprüfungskommission liess sogar noch abklären, ob das Thurgauer EKT allenfalls die EKS-Aktien wieder an Schaffhausen zurück verkaufen wollte. Doch das lehnten die Thurgauer ab.
Mit 43 zu 6 Stimmen entschied das Parlament, das Postulat abzuschreiben. Es mache keinen Sinn mehr, auch wenn man mit dem Vorgehen der Regierung nicht einverstanden sei, so die Mehrheitsmeinung.
«Heirat nicht erzwingen»
Auch das zweite Postulat schrieb der Kantonsrat ab. Dabei gingen die Meinungen auseinander, so dass der Entscheid mit 27 zu 22 Stimmen weniger deutlich ausfiel als beim ersten Vorstoss. Vor allem die SVP plädierte dafür, das Postulat zur Zusammenarbeit mit mit den städtischen Werken SH Power nicht abzuschreiben.
Die EKS AG versucht bereits seit längerem, strategische Partnerschaften mit anderen passenden Energieversorgern einzugehen, um weiter wettbewerbsfähig zu bleiben. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Zusammenarbeit mit dem EKT. Ein Zusammenschluss des städtischen Werks SH Power und des kantonalen Werks wird immer wieder thematisiert, aber SH Power lehnt dies ab.
Die bestehende Zusammenarbeit von SH Power und EKS funktioniere gut, sagte der Kantonsrat und Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm (SP). Aber SH Power sei eine Abteilung der Stadt und es gebe wenig Gründe, dies zu ändern und die Unternehmen zusammenzulegen. Die Aufgaben der beiden Unternehmen seien zu unterschiedlich. Man solle aufhören mit der politischen Zwängerei. «Eine Heirat kann man nicht erzwingen», sagte auch Regierungsrat Martin Kessler (FDP).
Aus Sicht des Regierungsrats ergänzen sich EKS und EKT ideal. Die beiden Unternehmen begegnen sich auf Augenhöhe. Inzwischen hat die EKS AG allerdings aufgrund des vehementen politischen Drucks aus dem Kantonsrat die Zusammenarbeit mit dem EKT sistiert.