Entscheid aus Strassburg: EGMR verurteilt Witwerrente
Vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ging ein Fall wegen der Witwerrente. Die Schweiz wurde wegen Ungleichbehandlung verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schweizer erhielt nach der Volljährigkeit seiner Tochter keine Witwerrente mehr.
- Die Schweiz wurde nun vom EGMR wegen Diskriminierung verurteilt.
Die Schweiz verstösst mit ihrer Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Witwerrente gegen das Diskriminierungsverbot. In Strassburg hat dies die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Konkret geht es um einen Witwer aus dem Kanton Appenzell-Ausserrhoden.
Der Fall wurde auf Antrag der Schweiz von der Grossen Kammer und damit der zweiten Instanz des EGMR 2021 verhandelt. Dies bestätigt am Dienstag die kleine Kammer.
Strassburg: Grosse Kammer beschreibt Situation als diskriminierend
Das Urteil der grossen Kammer vom Dienstag beschreibt die Situation des Witwers als ähnlich wie die von vielen Witwen. Dabei geht es um die Sicherung der Existenzgrundlage nach dem Erreichen der Volljährigkeit des jüngsten Kindes. Dennoch sei er anders behandelt worden. Damit liegt in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens eine Diskriminierung vor.
Unterdessen hat sich das Schweizer Parlament daran gemacht, die bisherige Gesetzgebung zu ändern. So soll die heutige Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern beseitigt werden. Dann soll die Witwe- und Witwerrente gleich sein.