Erdrutsch in Schwanden (GL): Manche verlieren ihr Zuhause
Schwanden erlebte mehrere Erdrutsche. Es steht nun fest, dass für bestimmte Bereiche des Gebiets ein permanentes Verbot für Nutzung und Betreten besteht.
Das Wichtigste in Kürze
- Schwanden musste wegen Erdrutschen evakuiert werden.
- Deswegen können auch manchen Menschen nicht mehr in ihr Zuhause zurückkehren.
Die Bevölkerung von Schwanden GL erlebt durch die Erdrutsche schwerwiegende Auswirkungen. Einige Bewohner können nicht mehr in ihre Häuser zurückkehren. Laut einer neuen Gefahrenkarte des Kantons sind in bestimmten Bereichen dauerhafte Nutzungs- und Betretungsverbote vorgesehen.
In dem von Erdrutschen betroffenen Stadtteil Schwandens ist zukünftig keine Wohnnutzung mehr vorgesehen. Dies beschlossen die Behörden des Kantons Glarus, wie sie am Freitag bekannt gaben. Die Pläne sehen vor, die Gebäude in der als «rote Zone» gekennzeichneten Gegend abzureissen. Die entsprechenden behördlichen Anordnungen werden in Kürze versandt.
Insgesamt sollen 40 von 60 Einwohnern nicht mehr zurückkehren können.
Am Freitagmorgen informierte die Gemeinde Glarus Süd an einer Medienkonferenz über das Update.
Das bedeuten die drei Zonen
Das rote Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung) bedeutet demnach, dass Personen inner- und ausserhalb von Gebäuden gefährdet sind. Auch die Zerstörung von Gebäuden ist möglich.
Zudem dürfen im roten Gebiet auch keine Bauzonen mehr errichtet werden. Bestehende Bauzonen sollen zurückgezont werden. Es seien keine Wohngebiete, heisst es.
In diesem Gebiet herrscht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Das sagte der Gemeindepräsident von Glarus Süd, Hansruedi Forrer (SP), am Freitag vor den Medien in Schwanden.
Der Gemeinderat sei deshalb zum Handeln verpflichtet. Dies umfasse dauerhafte Nutzungs- und Betretungsverbote der roten Zone samt Abbruchverfügungen.
Noch im Dezember werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer zu Gesprächen eingeladen, wie es weiter hiess. Ende Januar sollen dann die Verfügungen verschickt werden. Danach beginnt eine 30-tägige Rechtsmittelfrist. Einsprachen gehen direkt vor die Glarner Regierung.
Das blaue Gefahrengebiet (mittlere Gefährdung) besagt, dass Personen vor allem ausserhalb von Gebäuden gefährdet sind. Schäden an Gebäuden kann es geben, jedoch nicht eine plötzliche Zerstörung. Im blauen Gebiet ist das Bauen unter Auflagen möglich.
Das gelbe Gefahrengebiet (geringe Gefährdung) ist das Gebiet mit dem geringsten Risiko. Personen sind kaum gefährdet, es ist nur mit geringen Schäden an Gebäuden zu rechnen. Allerdings können innerhalb von Gebäuden erhebliche Schäden entstehen, beispielsweise, wenn Wasser eindringt. Im gelben Bereich ist das Bauen ohne besondere Auflagen möglich, es wird lediglich auf die Gefahr hingewiesen.