Die Ermittlungen zur Ermordung des iranischen Oppositionellen Kasem Radschawi in Coppet (VD) im Jahr 1990 werden wieder aufgenommen. Dessen Bruder hat beim Bundesstrafgericht eine Ausweitung der Ermittlungen auf die Straftatbestände des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit erreicht.
Kazem Radjavi
Einschusslöcher am Wagen von Kazem Radjavi, am 25. April 1990, nach dem Attentat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mai 2020 hatte die Waadtländer Staatsanwaltschaft ihre Absicht bekannt gegeben, das Verfahren gegen 13 Mitglieder des iranischen Geheimdienstes wegen Mordes, Mittäterschaft und Anstiftung einzustellen, da die Verjährungsfrist von 30 Jahren für diese Straftaten erreicht ist.
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Im Juli 2020 zeigte der Bruder von Radschawi als Kläger den Sachverhalt als Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Diese Neueinstufung ermöglichte es, sich auf die Verjährung zu berufen. Der Fall wurde daher an die Bundesanwaltschaft (BA) übertragen, die für den Fall zuständig ist.

Im April 2021 lehnte die BA die Untersuchung des Falles mit der Begründung ab, der Mord sei vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen über Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden.

Mit Urteil vom 23. September gab die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes der Beschwerde des Bruders des Opfers statt. Die Entscheidung der BA wurde aufgehoben und sie wurde aufgefordert, den Fall erneut zu behandeln.

In seiner Erklärung behauptete des Oppositionellen, dass die Hinrichtung von Radschawi «Teil des Kontextes und der Kontinuität des Massakers an fast 30'000 politischen Gefangenen im Jahr 1988 und der systematischen aussergerichtlichen Hinrichtungen von Oppositionellen in den darauf folgenden Jahren» war. Nach dessen Ansicht war diese Politik von den iranischen Behörden im Rahmen einer von Revolutionsführer Ajatollah Khomeini erlassenen Fatwa gewünscht.

Die Richter in Bellinzona stellten aufgrund der von den Waadtländer Ermittlern zusammengestellten Akten fest, dass die Ermordung von Radschawi bereits 1982 oder 1983 von Ali Fallahian, dem Ex-Geheimdienstchef der Islamischen Republik Iran, beschlossen und angeordnet worden war. Der Aktivist des Nationalen Widerstandsrates Irans hatte seit 1981 politisches Asyl in der Schweiz erhalten.

Um das Verbrechen zu planen und auszuführen, reisten iranische Kommandos zwischen Oktober 1989 und April 1990 dreimal in die Schweiz. Bei der letzten Mission beobachtete ein 13-köpfiges Team den Gegner mehrere Tage lang, bevor es einen Hinterhalt legte.

Am 24. April 1990 wurde Radschawi mit einer 9-Millimeter-Maschinenpistole erschossen. Dem Urteil zufolge verliessen die Täter die Schweiz innerhalb weniger Stunden und waren Gegenstand internationaler Haftbefehle. Teheran bestritt stets, in den Anschlag verwickelt gewesen zu sein.

Fallahian wurde 1996 von den deutschen Strafverfolgungsbehörden, 2003 von Argentinien und 2006 von der Schweiz mit einem internationalen Haftbefehl gesucht.

Unter diesen Umständen sei es wahrscheinlich, dass der untersuchte Sachverhalt unter den Tatbestand des Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit fällt, folgert das Bundesstrafgericht. Und die Ermordung von Radschawi könnte in einer solchen Absicht begangen worden sein. (Akte BB.2021.41 vom 23. September 2021)

Sperrfrist wurde gebrochen

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