Erstfelder Milieuwirt erneut wegen Mordversuchs verurteilt
Der ehemalige Urner Cabaretbetreiber Ignaz Walker hat 2010 einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt. Nun muss er zehn Jahre hinter Gitter.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Urner Obergericht hat den Erstfelder Milieuwirt Ignaz Walker wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.
- Walker soll 2010 einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt haben.
Zu diesem Schluss ist das Urner Obergericht gekommen. Es verurteilte den Mann wegen versuchten Mords und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Das Obergericht korrigiert in seinem dritten Urteil in dieser Sache sein Verdikt von 2016, als es den Milieuwirt aus Mangel an Beweisen vom Tatvorwurf des Auftragsmordes freigesprochen hatte. Im ersten Berufungsprozess von 2013 hatte es den Auftragsmord ebenfalls als erwiesen betrachtet und den Beschuldigten deswegen sowie wegen einer Schussabgabe auf einen Gast zu 15 Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hatte im letzten Jahr den Freispruch aufgehoben, weil das Obergericht belastende Beweise nicht genügend gewürdigt habe. Es verlangte von den Urner Richtern eine Neubeurteilung.
Die Urner Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Erstfelder Cabaret-Besitzer vor, 2010 einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt und sich damit des versuchten Mords schuldig gemacht zu haben. Die Frau wurde in Erstfeld auf offener Strasse angeschossen und schwer verletzt. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch. Gemäss ihr gibt es im Fall zu viele Ungereimtheiten, um seinen Mandanten wegen den Schüssen auf seine Ex-Frau verurteilen zu können. Der Beschuldigte selbst sieht sich als Opfer der Urner Behörden.