Erwischt! Schwyzer Senior hilft Online-Betrügern bei Geldwäscherei

Marie Augustin
Marie Augustin

Schwyz,

Ein Senior aus Schwyz hat sich der Geldwäscherei schuldig gemacht. Er eröffnete mehrere Konten, über die er für Hintermänner Geld schleuste.

Senior Schwyz Geldwäscherei Konten
Ein Senior aus Schwyz hat sich an Geldwäscherei beteiligt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Rentner aus Schwyz hat mehrere Konten eröffnet.
  • Darauf empfing er knapp 100 Zahlungen.
  • Nach jeder Einzahlung hob er das Geld ab oder überwies es ins Ausland.
  • Nun wurde der Senior wegen Geldwäscherei verurteilt.

In Kanton Schwyz hat sich ein Rentner an Geldwäscherei beteiligt. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, eröffnete er sechs Konten bei nationalen und regionalen Banken. Anschliessend gab er seine Zugangsdaten für das Onlinebanking an Hintermänner ab, die ihn um die Konto-Eröffnungen ersucht hatten.

Innerhalb von fünf Monaten gingen vergangenes Jahr knapp 100 Zahlungen auf den Konten ein. Diese beliefen sich auf eine Summe von 25'000 Franken. Der Schwyzer Senior hob das Geld nach jeder Einzahlung ab oder überwies es ins Ausland, wahrscheinlich für eine saftige Provision.

Onlinebetrüger verkaufen Ware, die sie nicht liefern

Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich bei den Kontonutzern um Onlinebetrüger, die auf diversen Verkaufsportalen verschiedene Produkte angeboten hatten. Onlinekäufer erwarben und bezahlten die Waren, erhielten sie jedoch nie.

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Der Senior wurde nun laut der «Luzerner Zeitung» wegen Geldwäscherei zu einer bedingten Geldstrafe von 7200 Franken mit zwei Jahren Bewährung verurteilt.

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Kommentare

User #5579 (nicht angemeldet)

Wow, 25'000, und da haben hunderte Ermittler mitgearbeitet? Und die Geldwäscher mit Milliarden werden zum Apero eingeladen.

User #4853 (nicht angemeldet)

Das Allerwichtigste ist, das die Geprellten ihr Geld zurückbekommen. Auf jedes Verbrechen muss die Wiedergutmachung folgen, nicht die Bestrafung. Natürlich muss die Gesellschaft geschützt werden, deswegen sperrt man Schwerverbrechen weg. Es bringt aber den Geschädigten nichts, wenn der Verbrecher mit schlechten Haftbedingungen oder Schlägen usw. bestraft wird. Man muss ihn zur Wiedergutmachung zwingen. Im Fall dieses Schwyzers müsste er jetzt jedem Geprellten sein Geld zurückbringen und sich bei ihm entschuldigen. Eine Gefängnis- oder eine Geldstrafe wird niemandem etwas Positives bringen.

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