Evangelische Landeskirche erhält Zugriff auf Glarner Personendaten
Die Glarner Behörden und die Landeskirche bekommen Zugang zu persönlichen Daten der Bürger.

Im Kanton Glarus erhält die Evangelisch-Reformierte Landeskirche zusammen mit drei kantonalen Behörden Zugriff auf die Personendaten auf der kantonalen Datenplattform. Die Regierung genehmigte am Mittwoch entsprechende Anträge dieser Institutionen. Sie sollen so ihre Aufgaben besser erfüllen können.
Neben der Landeskirche erhalten auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb, das Grundbuchamt sowie die Fachstelle Erbschaft Zugang zu bestimmten Daten, die für ihre Arbeit relevant sind.
So erhält die Landeskirche einen automatisierten Zugriff auf ausgewählte Personendaten, um eine gemeinsame landeskirchliche Mitgliederverwaltung reibungslos einführen zu können. Der Zugriff gilt nur für Personendaten dieser Konfession, wie die Exekutive mitteilte.
Die Kesb kann neu automatisiert auf Personendaten zugreifen, die eine effizientere Datenerfassung und Datenführung ermöglichen. Das Grundbuchamt erhält einen automatisierten Zugriff auf bestimmte Personendaten, um den Aufwand bei der Datenerfassung und -aktualisierung zu reduzieren.
Dateneinsicht zur Effizienzsteigerung
Und die Fachstelle Erbschaft kann neu Daten einsehen, um Erbinnen und Erben effizienter aufzuspüren. Die Änderung der Verordnung zur kantonalen Datenplattform tritt auf den 1. April in Kraft.
Kantone führen ein amtliches Personenregister auf der zentralen elektronischen Datenplattform Geres. Der automatisierte Zugriff auf diese Daten oder Teile davon ist gesetzlich geregelt.
Die Geres-Verordnung regelt den Betrieb der Glarner Datenplattform. Diese ermöglicht es dem Kanton, Personendaten für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben zu nutzen.