Fahrdienste wie Uber werden in Zürich reglementiert

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Der Zürcher Kantonsrat hat das entsprechende Gesetz in erster Lesung beraten.

Autobahn. (Symbolbild)
Autobahn. (Symbolbild) - Nau.ch

Fahrdienste wie Uber sollen im Kanton Zürich reglementiert werden, zudem soll das Taxiwesen generell kantonalisiert werden. Der Geltungsbereich des Zürcher Taxigesetzes (TG) wird erweitert: Das zeigt sich bereits im Namen - neu heisst das TG nach der ersten Lesung «Gesetz über die Personenbeförderung mit Taxis und Limousinen (PTLG)». Mit Limousinen sind gemäss PTLG-Definition «Personenwagen zum Personentransport gegen Bezahlung» gemeint.

Damit fallen insbesondere Fahrdienste wie Uber - aber auch weitere traditionelle Transportanbieter - neu unter das Gesetz. Deren Fahrzeuge müssen unter anderem mit einer Plakette gekennzeichnet und die Fahrer bei einer kantonalen Stelle gemeldet sein.

Eine Ratsmehrheit, die insbesondere aus einer Koalition von SVP und SP besteht, verspricht sich dadurch eine einfachere Kontrolle des neu entstandenen Gewerbes. In der Debatte, die sich über drei Ratssitzungen hinzog, wurden zudem immer wieder «gleich lange Spiesse» für vergleichbare Anbieter gefordert.

Vor allem FDP und GLP kritisieren dies jedoch als «Uber-Reglementierung» und «bürokratisches Monster». So würden Innovationen verhindert. Verschiedene Parteien sowie Vereinigungen wie «Pro Nachtleben » kündigten deshalb bereits ein Referendum an.

Kanton führt ein Taxiregister

Die weiteren Anpassungen im Gesetz, die auf eine Kantonalisierung des Taxigesetzes hinauslaufen, waren in erster Lesung hingegen weniger umstritten.

Der Regierungsrat wollte es ursprünglich bei einigen wenigen Regelungen belassen und den Gemeinden insbesondere den Vollzug überlassen. So sollten sie etwa die Taxibewilligungen erteilen sowie Höchsttarife und ergänzende Betriebsvorschriften festlegen können.

Der Kantonsrat hat sich aber - auf entsprechende Anträge der zuständigen Kantonsratskommission - für eine starke Zentralisierung ausgesprochen. Der Kanton wird demnach ein Taxiregister führen und die Taxiausweise erteilten. Zudem soll es auch dem Regierungsrat vorbehalten bleiben, allenfalls Höchsttarife festzulegen, um Missbräuche zu verhindern. Das Festschreiben von Mindesttarifen, wie dies die linke Ratsseite verlangt hatte, fand keine Mehrheit.

«Sunset»-Klausel

Das Gesetz soll vorerst für maximal 15 Jahre gelten. Der Kantonsrat soll drei Jahre vor Ablauf dieser Frist dessen Aktualität und Praxistauglichkeit überprüfen. Mit 107 zu 61 Stimmen stimmte der Rat für diese «Sunset-Klausel», die Neuland im Kanton Zürich darstellt.

Auf linker Seite war dies umstritten: Eine neuerliche Diskussion soll nicht von einer willkürlichen Frist abhängen, sagte etwa Benedikt Geschwind (SP, Zürich). Sollte sich Handlungsbedarf bezüglich Taxigesetz ergeben, könnte der Kantonsrat ja selber mit einer Parlamentarischen Initiative jederzeit aktiv werden.

Der Taxi-Markt sei extrem dynamisch, sagte hingegen Alex Gantner (FDP, Maur). Mit einer «Sunset-Klausel» werde für 15 Jahre Rechtssicherheit geschaffen und die Möglichkeit belassen, sich dann wieder gelassen mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.

Dies sah auch Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) so: «Man befristet etwas, weil man weiss, dass sich die Lage - etwa wegen der Digitalisierung - wandelt.»

Das in erster Lesung überarbeitete Gesetz geht nun in die zuständige Kommission, die es sprachlich überarbeitet. In etwa vier Wochen gelangt das PTLG zur zweiten Lesung und zur Schlussabstimmung erneut in den Kantonsrat.

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