Fall Rupperswil: Urteilsspruch am Freitag um 10 Uhr
Der Fall Rupperswil kommt in seine finale Phase. Die Richter zogen sich am Donnerstag zu einer nicht-öffentlichen Besprechung zurück. Der Urteilspruch wird am Freitagmorgen erwartet.
Im spektakulären Schweizer Prozess um den vierfachen Mord von Rupperswil wollte das Gericht am Donnerstag über die Anträge von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung hinter verschlossenen Türen beraten. Doch wie kommen die Richter eigentlich zu ihrem Urteil?
Das Wichtigste in Kürze
- Am dritten Prozesstag in Rupperswil ziehen sich die Richter zu einer geheimen Beratung zurück.
- Das Urteil wird am Freitag um 10.00 Uhr erwartet.
- Die Urteilsfindung der Richter ist ein langfädiger Prozess.
Sachverhalte sammeln
Laut «Aargauer Zeitung» ist das Schweizerische Strafgesetzbuch massgebend für die Strafe. Zuerst prüft jeder Richter den Sachverhalt und die Beweise. So entsteht aus den einzelnen Tatbeständen ein Gesamtbild der Tat. Danach wird im gesamten Richtergremium über den Sachverhalt debattiert.
Tötung oder keine Tötung?
Anschliessend wird über die Strafnorm und das Strafmass entschieden. Also beispielsweise ob es sich um eine Tötung handelt oder wer die Kosten des Prozesses übernimmt. Im Verfahren um Thomas N. eine heikle Frage (Nau berichtete). Dabei finden die Richter letztlich immer zu einem Konsens. Abschliessend wird ein Urteil gefällt und verkündet. Für den Fall Rupperswil hat Richter Daniel Aeschbach den Urteilsspruch auf Freitagvormittag (10.00 Uhr) angelegt.
Der grösste Streitpunkt im Rupperswil-Prozess dürfte wohl die Frage über die lebenslange Verwahrung des Vierfachmörders sein. Wird das Urteil von einer Seite nicht akzeptiert, kann es an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden, hier an das Aargauer Obergericht. Die dritte und letzte Instanz wäre dann das Bundesgericht, dessen Entscheid abschliessend wäre.