Flickenteppich bei Maskentragpflicht in nachobligatorischen Schulen
Für viele Schülerinnen und Schüler gehen am Montag die Sommerferien zu Ende. Auf Sekundarstufe II herrscht bezüglich Schutzmassnahmen ein Flickenteppich.
Das Wichtigste in Kürze
- Für viele Schülerinnen und Schüler gehen am Montag die Sommerferien zu Ende.
- Auf Sekundarstufe II herrscht bezüglich Schutzmassnahmen ein Flickenteppich.
- In den meisten Kantonen müssen die Schüler selbst für Masken aufkommen.
Für viele Schülerinnen und Schüler gehen am Montag die Sommerferien zu Ende. Trotz Corona-Krise halten die Schulen am Präsenzunterricht fest – in den Unterstufen auch ohne Masken. Doch auf Sekundarstufe II herrscht bezüglich Schutzmassnahmen ein Flickenteppich.
So schreiben bisher die Kantone Luzern, Aargau, Baselland und Schaffhausen den Schülerinnen und Schülern der Mittel- und Berufsfachschulen im Unterricht das Maskentragen vor.
In den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Zug, Obwalden, Schwyz, Solothurn und Appenzell Ausserrhoden und Neuenburg hingegen wird vorerst auch auf nachobligatorischer Stufe auf eine Maskenpflicht verzichtet.
Solothurn gar nur mit einer punktuellen Maskenpflicht
Basel-Stadt, Graubünden und die Ostschweizer Kantone empfehlen Bildungseinrichtungen das Tragen von Masken lediglich bei Lektionen, in denen die Abstände nicht eingehalten werden können.
Zug prüft eine ähnliche Massnahme. Und in Solothurn besteht eine punktuelle Tragepflicht an den Berufs- und Kantonsschulen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern «über längere Zeit» nicht eingehalten werden kann.
Um die Distanzregeln respektieren und gleichzeitig auf Masken verzichten zu können, hat der Kanton Basel-Stadt in der Sommerpause umfassende Umstellungen in den Unterrichtsräumen vorgenommen: So darf pro Tisch nur noch ein Schüler oder eine Schülerin Platz nehmen. Dazu wurden alle nicht dringend gebrauchten Möbel aus den Schulzimmern geräumt.
Schwyz hält Maskenpflicht als «nicht praxistauglich»
Der Kanton Schwyz erachtet das generelle Maskentragen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA im allgemeinen Unterrichtsbetrieb als «nicht praxistauglich». Der Präsenzunterricht würde dadurch stark erschwert oder gar verunmöglicht, hiess es.
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich empfiehlt den Schülerinnen und Schülern bisher das Tragen einer Maske lediglich im öffentlichen Verkehr. Für Erwachsene gilt die Maskentragpflicht bei allen Schultransporten.
Strenger geht es im Kanton Luzern zu und her: Dort gilt die Maskentragpflicht an Gymnasien und Berufsschulen voraussichtlich sogar auf dem Schulareal. Nur wenn die 1,5-Meter-Distanz eingehalten werden könne, dürften die Masken abgenommen werden, hiess es Mitte Juli. Ein definitiver Entscheid soll nächste Woche fallen.
Im Kanton Aargau muss in den Klassenräumen für jede Person auf Sekundarstufe II und Studierende der Höheren Fachhochschule eine Fläche von 2,25 Quadratmetern vorhanden sein. Wird diese Vorgabe unterschritten, besteht eine Maskenpflicht für alle Anwesenden. Für Lehrpersonen könnten als Alternative auch Trennwände aus Plexiglas eingesetzt werden, sagte Bildungsdirektor Alexander Hürzeler auf Anfrage.
Schüler müssen selbst für Masken aufkommen – ausser in Baselland und Solothurn
In den meisten Kantonen müssen die Schülerinnen und Schüler für die Masken selber aufkommen. Im Kanton Aargau ist der Arbeitgeber lediglich für die Masken der Lehrpersonen zuständig. In Luzern müssen die Primar- und Sekundarschulen ausreichend Masken für besondere Fälle - wie zum Beispiel ab der 6. Klasse für Exkursionen mit dem öffentlichen Verkehr.
Und in Schaffhausen erhalten Schülerinnen und Schüler «bei Bedarf» eine Maske von der Schule. Grosszügiger zeigt sich in dieser Beziehung der Kanton Baselland: Dort werden die Masken bis zu den Herbstferien an den nachobligatorischen Baselbieter Schulen kostenlos abgegeben.