Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben auch im Kanton St. Gallen viel Leid verursacht. Am 21. September findet in St. Gallen ein Gedenkanlass für Betroffene statt. An diesem Tag wird zudem auf einem Spielplatz ein Erinnerungszeichen eingeweiht.
Gedenkstätte
Die Erste nationale Gedenkstätte für Heim- und Verdingkinder. (Symbolbild) - Keystone

In der ganzen Schweiz wurden bis in die 1980er-Jahre Kinder, junge Menschen und Erwachsene auf staatliche Anordnung oft ohne ausreichende Abklärungen gegen ihren Willen in Heimen, Anstalten oder bei Privaten platziert. Begründet wurden viele dieser Massnahmen mit schwierigen familiären Verhältnissen und Verhaltensweisen ausserhalb der damals geltenden Normvorstellungen.

«Aus heutiger Sicht waren viele dieser massiven und lange andauernden Eingriffe in die individuelle Lebensführung falsch», heisst es in einer Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei. Zudem hätten die Betroffenen in den entsprechenden Institutionen oft seelisches und körperliches Leid erfahren, das ihr Leben bis heute prägt.

Der Kanton St. Gallen erinnert am 21. September in der Lokremise in St. Gallen an dieses dunkle Kapitel seiner Geschichte mit einem Gedenkanlass. Zu diesem Anlass lädt der Kanton gemeinsam mit der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie der Stadt St. Gallen ein.

Die Beteiligung der kommunalen Ebene sei insofern von Bedeutung, als viele konkrete Massnahmen von Gemeinden angeordnet worden seien, heisst es im Communiqué. Weitere Organisationen, etwa die Stiftung Opferhilfe, sind ebenfalls am Projekt beteiligt.

Am Anlass kommen auch Betroffene zu Wort. Jakob Tanner, emeritierter Professor für Allgemeine und Schweizer Geschichte an der Universität Zürich, und Lukas Gschwend, Professor für Rechtsgeschichte an der Universität St. Gallen, werden das Thema aus historischer Perspektive beleuchten.

Auf dem Spielplatz Kreuzbleiche wird im Anschluss ein Erinnerungszeichen eingeweiht. Der Gedenkort und die Art des Erinnerungszeichens wurden in enger Zusammenarbeit mit Betroffenen bestimmt.

Ein Spielplatz als Standort mag ungewöhnlich erscheinen, soll aber auf die Tatsache verweisen, dass aufgrund der angeordneten Massnahmen vielen Betroffenen eine unbeschwerte Kindheit und Jugend verwehrt blieb, wie es weiter heisst.

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