Gefährder: Werden zwei Drittel zu Unrecht fichiert?
In 13 Kantonen kommt eine Software zum Einsatz, welche potenziell gefährliche Personen frühzeitig erkennen soll. Die Kantonspolizeien gehen dabei auf Nummer sicher, wie eine Analyse zeigt. Das bringt Probleme mit sich.
Das Wichtigste in Kürze
- 13 Kantone setzen bei der vorausschauenden Polizeiarbeit auf eine Software.
- Diese erkennt potenzielle Gefährder: Aktuell stehen 3000 auf der Liste, zwei von drei jedoch zu Unrecht.
Mit dem Bedrohungsmanagement sollen gefährliche
Entwicklungen von Personen frühzeitig wahrgenommen werden. 13 Kantone gehen
bisher diesen Weg. Das sogenannte «Predictive Policing» folgt dem Grundsatz
Erkennen, Einschätzen, Entschärfen. Mindestens 3000 Personen werden bisher in Datenbanken
fichiert. Die Kantonspolizeien gehen auf diese Gefährder zu, machen sie darauf
aufmerksam, dass man ein Auge auf sie geworfen hat.
«Predictive Policing»
Die vorausschauende Polizeiarbeit will gefährliche Personen
erkennen, die bei den Behörden registriert sind. Denn viele spätere Täter sind
schon vor ihrer Straftat aufgefallen und deshalb registriert worden,
berichtet «SRF Data». Beispielsweise
weil ein Nachbar wegen einem lauten Streit die Polizei gerufen hat, wegen
Drohungen gegenüber Behörden oder weil er von der KESB oder einer Schule gemeldet
wurde.
Auch der Mörder von Pfäffikon ZH 2011, der seine Frau und
eine Sozialarbeiterin erschoss, war den Behörden bekannt. Die Polizei-Software teilte
ihn im Nachhinein als einen Gefährder ein. Diese Software («DyRiAS») analysiert
die Daten aller gemeldeten Personen und kategorisiert sie nach Risikostufen.
Das soll den Polizisten Hinweise geben auf sogenannte «Gefährder»: Personen die
künftig eine Straftat begehen könnten.
Software istübervorsichtig
Gegenwärtig stehen 3000 Personen auf der Gefährderliste,
zwei Drittel wohl unberechtigter Weise. Denn eine Untersuchung zeigte, dass die
Software zwei von drei Personen fälschlicherweise als Gefährder einstuft. Kantonspolizeien
sind sich dem bewusst und lassen deshalb jeden Gefährder durch geschultes
Fachpersonal prüfen. Die Kantonspolizei Zürich setzt etwa zusätzlich auf ein
eigenes Analyse-Instrument (Nau
berichtete).
Juristen äussern Bedenken
Wer einmal auf der Liste der Gefährder steht, kommt nur
schwer wieder weg. Denn: Er muss beweisen, dass er in Zukunft keine Straftat
begehen wird. Zehn Jahre bleibt er auf der Liste. Das finden Rechtsexperten
problematisch. Zudem wird eine Objektivität suggeriert, die Daten kommen jedoch
von interpretierenden und wertenden Menschen.