Gemeindepolizist steht wegen E-Mails vor Zürcher Obergericht
Ein 64-jähriger Gemeindepolizist steht heute vor dem Zürcher Obergericht, weil er mehrfach E-Mails über Polizeieinsätze an Stadtmitarbeiter geschickt hat.
Ein 64-jähriger Gemeindepolizist muss sich heute Freitag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er hatte Angestellten der Stadtverwaltung mehrfach E-Mails geschickt, in denen er von Polizeieinsätzen erzählte. Der Beschuldigte ist zwar geständig, ist sich aber keiner Schuld bewusst. Er kommuniziere nun mal gerne.
In den E-Mails, die in der Anklageschrift zitiert werden, erwähnt der beschuldigte Polizist mehrfach Personendaten von Verdächtigen und legt mögliche Straftaten offen. So informierte er etwa eine Gemeindeangestellte darüber, an welcher Adresse ein alkoholabhängiges, gewaltbereites Paar lebt. «Nur zu deiner Info», falls sie im selben Wohnblock wohne.
In einer anderen E-Mail erkundigte er sich darüber, ob sich ein mutmasslicher Raser «nach Kroatien abgemeldet habe». Auch über Polizeiaktionen informierte er die Verwaltungskolleginnen. Wegen der Fahndung nach einem Räuber «überwachten wir in zivil den Volg, im schwarzen Skoda, bei der Garagen-Ausfahrt rechts».
Aussagen des Angeklagten
Er sei nun mal eine offene Person und kommuniziere gerne, argumentierte der Polizist bei den Ermittlungen. Zudem seien die Personen der Stadtverwaltung und der Einwohnerkontrolle, an die er die E-Mails geschickt habe, selber Amtspersonen. Damit würden sie ebenso einer Geheimhaltungspflicht unterstehen wie er.
Er habe ja nicht seine Freunde aus dem Turnverein mit Informationen versorgt. Das Bezirksgericht Affoltern am Albis war jedoch anderer Meinung und verurteilte den Schweizer wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Berufungsprozess
Dieses Urteil wollte der Polizist nicht akzeptieren, weshalb er vor Obergericht zog. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter, weil ihr das Urteil zu mild war. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 120 Franken, dazu eine Busse von 1000 Franken. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.