Gericht gibt Uber teilweise Recht
Selbstständig oder angestellt? Das ist die Grundfrage beim Uber-Modell in der Schweiz. Das Gericht weist den Fall nun an die Suva zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz besteht die Frage, ob Uber-Fahrer Angestellte sind oder nicht.
- Das Sozialversicherungsgericht Zürich weist den Fall an die Suva zurück.
Sind Uber-Fahrer selbständig oder sind sie angestellt? Und muss Uber daher Sozialversicherungsbeiträge für ihre Fahrer bezahlen? In diesem Streit hat Uber nun vor dem Sozialversicherungsgericht Zürich einen Teilsieg errungen. Das Gericht weist die Sache an die Suva zurück.
Die Suva müsse die als korrekte Arbeitgeberin in Frage kommende Gesellschaft ermitteln, wie das Sozialversicherungsgericht am Montag mitteilte. Über das Urteil berichtete «10vor10» des Schweizer Fernsehens SRF in einer Vorabmeldung.
Komplexes Firmen-Konstrukt
Die Suva hatte die Tätigkeit von Uber-Fahrern als unselbständige Erwerbstätigkeit eingestuft und die Uber Switzerland GmbH als beitragspflichtige Arbeitgeberin bezeichnet.
Das Gericht sieht dies allerdings nicht als bewiesen an. Vielmehr scheine es wahrscheinlich, dass eine Vertragsbeziehung zwischen Uber B.V. beziehungsweise Rasier Operations B.V. und den Fahrern bestehe. Dies sind beides Gesellschaften mit Sitz in Amsterdam.
Bevor über die Qualifikation der Fahrer als selbst- oder unselbständig zu entscheiden sei, müsse die richtige Gesellschaft ins Recht gefasst werden, schreibt das Gericht.
Die Aktenlage lasse einen Entscheid nicht zu, der Sachverhalt bedürfe einer gründlichen Abklärung, wie es in dem Urteil heisst. Die Streitsache wird daher an die Suva zurückgewiesen.