Geschlossene Zahnarztpraxis im Aargau: keine weitere Ansteckung
Im Fall der im April wegen gravierender Hygienemängel geschlossenen Zahnarztpraxis in Birr AG haben sich keine weiteren Personen angesteckt.

Nach der Schliessung einer Zahnarztpraxis in Birr AG wegen Hygienemängeln im April hat sich keine weitere Person infiziert. Dies teilte der Kanton Aargau mit. Bei einem Patienten war eine Ansteckung mit Hepatitis C festgestellt worden.
Ort und Zeitpunkt dieser Ansteckung liessen sich jedoch nicht eruieren, hiess es bereits im Mai. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) habe den Fall abgeschlossen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag weiter mit.
Der Kanton hatte allen Patientinnen und Patienten, die sich seit Bestehen der Hygienemängel in der Praxis zahnärztlich behandeln liessen, per Brief empfohlen, sich auf Hepatitis B und C sowie HIV testen zu lassen. Das DGS bezahlte nach eigenen Angaben alle 175 zugeschickten Rechnungen.
Gravierende Hygienemängel
Bei der Kontrolle der Zahnarztpraxis hatte der Kantonszahnärztliche Dienst Anfang April gravierende Hygienemängel wie ungenügende Sterilisation der Instrumente festgestellt.
Als Sofortmassnahme nach der Entdeckung der Hygienemängel ordnete das DGS die Schliessung der Praxis an, um eine weitere Gefährdung von Patientinnen und Patienten zu verhindern.
Die Schliessung erfolgte laut DGS im Einvernehmen mit dem Zahnarzt. Gleichzeitig entzog die Abteilung Gesundheit im DGS dem Zahnarzt die Berufsausübungsbewilligung.
Das DGS hatte zudem wegen mutmasslicher erheblicher Gesundheitsgefährdung von Patientinnen und Patienten Strafanzeige gegen den Zahnarzt erhoben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Einstellung ist noch nicht rechtskräftig.