Ein Schweizer Grenzwächter muss sich ab dem heutigen Mittwoch vor dem Militärgericht 4 in Bern verantworten. Er soll einer syrischen Flüchtlingsfrau die nötige medizinische Hilfe verweigert haben. Infolgedessen erlitt die Schwangere eine Totgeburt.
Ein Schweizer Grenzwächter muss sich seit Mittwoch vor dem Militärgericht in Bern verantworten. (Symbolbild)
Ein Schweizer Grenzwächter muss sich seit Mittwoch vor dem Militärgericht in Bern verantworten. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schweizer Grenzwächter steht seit heute Mittwoch vor dem Militärgericht in Bern.
  • Ihm wird vorgeworfen, für den Tod eines ungeborenen Kindes einer Flüchtlingsfrau aus Syrien verantwortlich zu sein.
  • Im schwersten Fall lautet die Anklage auf vorsätzliche Tötung.
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Am heutigen Mittwoch beginnt der Prozess gegen einen Schweizer Grenzwächter. Er soll den Tod des Ungeborenen bewusst in Kauf genommen haben, um eine Flüchtlingsgruppe zeitgerecht durch die Schweiz nach Italien zurückzubringen. Der Anklageschrift zufolge habe der Grenzwächter aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit darauf vertraut, es werde der Familie auf der Reise nach Domodossola schon nichts passieren.

Doch alles von vorne: Die im siebten Monat schwangere Frau war zusammen mit Angehörigen und weiteren Flüchtlingen Anfang Juli 2014 im Zug von Mailand nach Paris unterwegs. Die Gruppe wurde aufgegriffen. Schweizer Grenzwächter sollten sie danach von Vallorbe VD über Brig VS nach Domodossola (I) zurückschaffen.

Schmerzen und Blutungen

Kurz nach ihrer Ankunft in Brig setzten bei der Frau Schmerzen und Blutungen ein, die sie als Geburtswehen beschrieb. Der Ehemann benachrichtigte umgehend die Grenzwächter und forderte diese mehrmals und eindringlich auf, sofort medizinische Hilfe anzufordern. Laut Anklageschrift gab der Grenzwächter dem Mann zu verstehen, er werde keine Hilfe anfordern, um die planmässige Weiterfahrt der Gruppe nach Domodossola nicht zu gefährden.

In Domodossola brach die Syrerin zusammen. Die italienischen Grenzwächter liessen sofort medizinische Hilfe kommen. Im örtlichen Spital konnten die Ärzte allerdings nur noch den Tod des ungeborenen Kindes feststellen.




Internationales Entsetzen

Der Fall sorgte international für Entsetzen. Der behandelnde Arzt kritisierte die Schweizer Behörden daraufhin in der Sendung «10vor10» von Schweizer Fernsehen SRF scharf. Bei derartigen Symptomen hätte die Frau unbedingt zum Arzt oder noch besser ins Krankenhaus gehört.

Der Prozess vor dem Militärgericht in Bern dauert voraussichtlich bis am Freitag. Der Anklage sind drei verschiedene Varianten zugrunde gelegt. Diese hängen unter anderem davon ab, wann im strafrechtlichen Sinn das Leben eines ungeborenen Kindes beginnt und wann dessen Tod eingetreten ist. Im schwersten Fall lautet die Anklage auf vorsätzliche Tötung. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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