Heute findet Prozess wegen Kamera-Unfall an der Ski-WM 2017 statt
Der Teamleiter der PC-7-Staffel steht heute vor Gericht. Der Ankläger behauptet, er habe die Minimalflughöhe und die Flugebene zu niedrig angesetzt.

Das Wichtigste in Kürze
- Am 11. Februar fiel eine Kamera in den Zielbereich der Ski-WM in St. Moritz.
- Ein Flugzeug der PC-7-Staffel streifte das Kamera-Seil und zerstörte es.
- Der Teamleiter der Staffel muss sich jetzt vor Gericht verantworten.
Die Kunstflugfigur «Winkelried» ist seit dem Unfall im Februar 2017 in St. Moritz nicht mehr geflogen worden. Das sagte der damalige Unfallpilot, der am Donnerstag vor dem Militärgericht 2 in Aarau als Zeuge befragt wurde. Angeklagt ist der Teamleiter der PC-7-Staffel.
Der Ankläger wirft dem heute 41-Jährigen unter anderem vor, er habe die Minimalflughöhe und die Flugebene zu niedrig angesetzt. Aus diesem Grund habe es zur Kollision einer Flugzeugspitze mit dem Zugseil einer SRF-Seilbahnkamera kommen können. Die fahrende Kamera war anlässlich der Ski-WM in St. Moritz installiert worden.

Wie ein Sachverständiger der Luftwaffe vor Gericht sagte, werden Kunstflugvorführungen akribisch vorbereitet. «Ziemlich mantramässig» werde der Ablauf in den vorbereitenden Briefings wiederholt. Die Figur «Winkelried» sei ein kompliziertes Manöver, das aus einem komplexen Ablauf verschiedener Elemente bestehe.
Als Unfallursache sei deshalb eher ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren als ein einzelner Grund anzunehmen. «Um eine Kollision zu vermeiden, muss man das Hindernis sehen», sagte der Experte. Nach seiner Erfahrung sei das Seil aus der Luft nicht zu sehen gewesen.
Hauptprobe verlief ohne Komplikationen
Die Vorführung sei «gemäss den damals gültigen Regeln realisiert worden und die beteiligten Leute seien »genügend ausgebildet« gewesen. Die festgelegte Minimalflughöhe habe den Regeln entsprochen, die im flachen Zielraum galten, nicht aber für das übrige, bergige Gelände. Da brauche es jeweils Anpassungen.
Bereits am Tag vor dem Unfall hatte das PC-7-Team die Figur im Zielraum in St. Moritz mit den gleichen Vorgaben geflogen. Weshalb es da nicht zum Unfall gekommen sei, konnte auch der Experte nicht sagen.
Der Pilot, dessen Maschine mit dem Flügel am Zugseil der Kamera einfädelte, erklärte: Er müsse sich während eines Flugs an die Vorgaben halten und zuvor festgelegte «Referenzpunkte» im Auge behalten. Beispielsweise ein anderes Flugzeug beziehungsweise einen Punkt am Boden. Er habe keine Kapazitäten, den Höhenmesser im Auge zu behalten. «Das ist auch nicht meine Aufgabe.»
Flugzeug zerstört Seil – Kamera stürzt in WM-Zielraum
Seine Maschine hängte mit der Spitze des linken Flügels in das Seil ein. Es verlief an dieser Stelle in einer Höhe von 47,75 Metern über Boden. Das erklärte ein Sachverständiger für Flugunfälle vom Forensischen Institut Zürich. Die Flügelspitze sei rund 25 Zentimeter tiefer gewesen.
Das Seil riss, die Kamera stürzte in den Zielraum der Ski-WM. Das beschädigte Flugzeug konnte in Samedan landen. Personen kamen keine zu Schaden, aber es entstand erheblicher Sachschaden an Flugzeug und Seilbahnkamera.
Der angeklagte Teamchef, der damals für die Vorbereitung und Durchführung der Flugshow verantwortlich war, wird am Nachmittag befragt. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitagnachmittag eröffnet.