Der rechtsextreme Autor Alain Soral wurde der Homophobie schuldig gesprochen. Der Holocaust-Leugner beleidigte eine Journalistin als «fette Lesbe».
Alain Soral
Der rechtsextreme Publizist Alain Soral. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Alain Soral wurde wegen Homophobie schuldig gesprochen.
  • Der Holocaust-Leugner muss für drei Monate ins Gefängnis.
  • Letzten Sommer hat Soral eine Journalistin als «fette Lesbe» beleidigt.
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Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral ist wegen Homophobie von der Waadtländer Staatsanwaltschaft zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Holocaust-Leugner hatte eine Journalistin beleidigt, die im vergangenen Sommer einen Artikel über ihn veröffentlicht hatte.

Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Äusserungen, die Soral in einem Video auf seiner Website Egalité et Réconciliation (E&R) gemacht hatte. Er beleidigte die Journalistin in den Tageszeitungen «24 heures» und «La Tribune de Genève» als «fette Lesbe» und «Queer-Aktivistin». Dabei deutete er an, dass der Begriff queer gleichbedeutend sei mit gestört. Die Journalistin hatte deswegen im vergangenen September Strafanzeige erstattet.

«Verachtung gegenüber homosexuellen Gemeinschaft»

Der Journalistenverband Impressum begrüsst, dass Soral der Verleumdung, der Homophobie und des Aufrufs zum Hass für schuldig befunden wurde. Dies heisst es in einer Mitteilung. Es sei nicht akzeptabel, dass Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs solchen beleidigenden und unzulässigen Äusserungen ausgesetzt würden.

Auch «24 heures» zeigte sich zufrieden. Der Generalstaatsanwalt sei der Ansicht, dass Herr Soral versuche, bei seinem Publikum homophobe Gefühle zu wecken. Das schreibt die Zeitung in einer Stellungnahme. Seine Aussage zielte darauf ab, «Verachtung gegenüber der Klägerin und im weiteren Sinne gegenüber Mitgliedern der homosexuellen Gemeinschaft» zu verbreiten.

Pink Cross, die Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Vogay und die Vereinigung Lilith hatten die diskriminierenden Aussagen ebenfalls bei der Justiz angezeigt.

Bereits mehrfach verurteilt

Laut «24 heures» muss Soral zudem eine Geldstrafe von 1500 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von 1950 Franken übernehmen. Der 63-jährige Alain Bonnet, wie Soral mit bürgerlichem Namen heisst, wurde in Frankreich bereits rund 20 Mal verurteilt. Wegen antisemitischer Äusserungen, Leugnen des Holocausts, Verleumdung und Beleidigung stand er vor dem Gericht. Eine Berufung gegen den Strafbefehl der Waadtländer Staatsanwaltschaft ist innerhalb von zehn Tagen möglich.

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