Horw LU gelangt wegen Asylersatzabgabe ans Kantonsgericht

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Kriens,

Die Gemeinde Horw LU stellt die Rechtmässigkeit der Asylersatzabgabe in Frage und zieht vor das Kantonsgericht Luzern.

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Blick in eine Asylunterkunft. (Symbolbild) - Keystone

Die Gemeinde Horw LU will die Rechtmässigkeit der Asylersatzabgabe vom Kantonsgericht Luzern überprüfen lassen. Der Gemeinderat hat gegen einen Entscheid des Regierungsrats Beschwerde eingelegt.

Weil der Kanton Luzern 2022 und 2023 nicht genügend Plätze für Asylsuchende hatte, verpflichtete er die Gemeinden dazu, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Gemeinden, die den Auftrag nicht erfüllten, mussten eine Ersatzabgabe zahlen.

Einsprache gegen hohe Abgaben

Weil Horw in der Einschätzung des Kantons das verlangte Soll nicht erfüllte, schickte das Gesundheits- und Sozialdepartement Rechnungen im Umfang von total 216'000 Franken. Horw akzeptierte diese nicht und erhob Einsprache.

Die Vorortsgemeinde stellte sich auf den Standpunkt, dass es für die Ersatzabgabe keine ausreichende gesetzliche Grundlage gebe. Sowohl das Gesundheits- und Sozialdepartement wie auch zuletzt der Regierungsrat wiesen die Einsprache aber ab. Der Ball liegt nun beim Kantonsgericht.

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Kommentare

User #2257 (nicht angemeldet)

Ich wünsche der Gemeinde Horw viel Erfolg!

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