Für die Bewohner zweier Mehrfamilienhäuser in Huttwil ist eine Nebenkostenabrechnung von über 140'000 Franken eingegangen.
Gemeinde Huttwil
Die Gemeinde Huttwil. - Switzerland Tourism - Foto: Beat Lanz Huttu

Das Wichtigste in Kürze

  • In Huttwil ist eine Nebenkosten-Nachforderung von insgesamt 143'046 Franken eingegangen.
  • Für die Mieter bedeutet das Nachzahlungen zwischen 2'000 und 18'000 Franken.
  • Einsicht in eine genaue Auflistung der Beträge haben die Bewohner bisher nicht erhalten.
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Für die Bewohner der 36 Mietwohnungen der Sonneggstrasse in Huttwil BE ist es ein Schock: Eine Nachforderung von insgesamt 143'046 Franken an Nebenkosten sorgt für Unglauben. Das schreibt «BärnToday».

Zwischen 2'000 und 18'000 Franken fordert die Verwaltung von jeder Mietpartei. Eine Summe, die auch Sabina Meier aus dem Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern stutzen lässt.

«Die Nachforderungen sind so krass, dass man von einem Fehler ausgehen muss», kommentierte Meier. Eine Nachzahlung bezüglich eines drei Jahre zurückliegenden Zeitraums sei jedoch grundsätzlich möglich. Tatsächlich dürfen Vermieter sogar bis zu fünf Jahre später noch Abrechnungsschreiben ausstellen. Doch auch bei gestiegenen Energiekosten sei die hier ausgestellte Rechnung noch exorbitant hoch.

Professionelle Vermieter rechnen einmal jährlich ab

Wie «BärnToday» berichtet, sei es bei professionellen Verwaltungen üblich, einmal jährlich abzurechnen. Auch sei man als Mieter berechtigt, die Kosten zu erfragen und sich diese belegen zu lassen.

Gerade diesem Punkt wurde jedoch nicht nachgekommen, denn: Die betroffenen Mieter hatten die Kosten mehrfach erfragt und nie eine Antwort erhalten.

Die Mieter vermuten nun, bei ihrem Zürcher Vermieter «Crowdhouse» in eine Mietfalle geraten zu sein. Durch günstige Mieten könnten Wohnungssuchende gelockt worden sein, nur damit spätere hohe Nachforderungen die niedrigen Preise ausgleichen. Wie weitere Medien berichteten, habe «Crowdhouse» auch an anderen Standorten in der Schweiz nachträglich horrende Beträge gefordert.

Nachforderungen müssen belegt werden

Die Immobilienvermittlung selbst dementiert die Vorwürfe. Man bedaure jedoch, dass die grossen Differenzen erst so spät festgestellt worden seien.

Da die Mieter bisher keine Einsicht in die Belege erhalten haben, planen die Bewohner gerade die Einbeziehung der Schlichtungsbehörde. Hierbei handelt es sich um die erste Instanz zur rechtlichen Klärung. Sollten die Belege weiterhin ausstehen, wären weitere rechtliche Schritte möglich.

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