Im Kanton Zürich kommt es dieses Jahr zu einigen Abstimmungen. Eine der meistdiskutierten behandelt die Verlängerung von Pisten des Flughafens Zürich.
Fluglärm
Fluglärm kann sich auf die Herz-Kreislauf-Sterblichkeit auswirken. - Keystone

Die Fluglärmdebatte hat im Kanton Zürich wieder markant an Lautstärke zugelegt: Am 3. März entscheiden die Zürcher Stimmberechtigten, ob zwei Pisten am Flughafen Zürich verlängert werden sollen. Zudem befinden sie über Chaoten, Uferwege und Richter.

Die Flughafenvorlage gilt im Kanton als die Abstimmung des Jahres – entsprechend hoch gingen auch die Wogen im Vorfeld des Urnengangs. Gegner verlangten gar, dass die Abstimmungszeitung nicht ausgeliefert werde – ihre Argumente seien vom Regierungsrat abgeändert und gekürzt worden.

Bürgerliche gegen links-grüne Parteien

Der Regierungsrat wies diese Darstellung zurück und die Abstimmungszeitung wurde unverändert verschickt. Bei der umstrittenen Vorlage stehen sich als Befürworter grundsätzlich die bürgerlichen Parteien und als Gegner die links-grünen Parteien gegenüber.

Mit längeren Pisten könnten die Sicherheitsmarge erhöht und die betrieblichen Abläufe am Flughafen Zürich optimiert werden, bringen die Befürworter unter dem Motto «sicherer, zuverlässiger und pünktlicher» vor.

Mit Pistenverlängerungen würden die Kapazitäten erhöht, kritisieren die Gegner. Mehr Flugbewegungen führten zu mehr Lärm und klimaschädlichen Emissionen. Der «hochfrequentierte und exzellent angebundene Flughafen» sei heute gross genug.

Flughafen Zürich
Am Flughafen Zürich sollen zwei Pisten verlängert werden, um Nachflüge und Anflüge über dicht besiedelte Gebiete reduzieren zu können. - keystone

Kantonsrat ist knapp für Verlängerungen

Die Flughafen Zürich AG will die Piste 28 um 400 Meter nach Westen und die Piste 32 um 280 Meter nach Norden verlängern. Um ein Plangenehmigungsverfahren einreichen zu können, braucht sie auch die Zustimmung der Kantonsvertreter im Verwaltungsrat. Der Regierungsrat steht hinter dem Ansinnen. Der Kantonsrat sprach sich nach einer intensiven Debatte ebenfalls für die Pistenverlängerungen aus – der Entscheid fiel mit 87 zu 83 Stimmen knapp aus.

Am 3. März entscheiden die Zürcherinnen und Zürcher im Weiteren, ob die Veranstalter und Teilnehmer von unbewilligten Demonstrationen für den Polizeieinsatz und angerichtete Sachschäden aufkommen müssen.

«Anti-Chaoten-Initiative»

Die «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP verlangt, dass eine solche Kostenüberwälzung in jedem Fall zwingend erfolgt. Eine Mehrheit des Kantonsrats spricht sich für einen abgeschwächten Gegenvorschlag aus, der eine Rechnung nur an «vorsätzlich handelnde Verursacher» vorsieht.

Derzeit liege es im Ermessen der Gemeinden, ob sie «Chaoten» zur Kasse bitten oder die Demo-Kosten den Steuerzahlern aufbürden, bringen die Initianten vor. Das führe zu Rechtsungleichheit, es brauche eine kantonale Regelung. «Für die Kostentragungspflicht darf es keine Rolle spielen, wo die Demonstration stattfindet.»

Von einem Bürokratiemonster, das in keinem Verhältnis zu den einzutreibenden Kosten steht, sprechen die Gegner von Initiative und Gegenvorschlag. Der Verrechnungszwang schrecke Demo-Veranstalter ab, dies verstosse gegen das Grundrecht der freien Meinungsäusserung.

Anti-Chaoten-Initiative Polizisten
Durch den Gegenvorschlag der Anti-Chaoten-Initiative sollen Kosten, welche durch einen ausserordentlichen Polizeieinsatz stehen, auf die Verursachenden übertragen werden. (Archivbild) - keystone

Auch zu öffentlichen Uferwegen wird abgestimmt

Ebenfalls zur Abstimmung gelangt die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung». Diese fordert unter anderem einen durchgehenden Uferweg entlang des Zürichsees.

Frei zugängliche Gewässer und naturnahe Uferwege besässen eine einzigartige Anziehungskraft, bringen die Befürworter vor. Deren Bedeutung nehme angesichts des Bevölkerungswachstums und der baulichen Verdichtung zu.

Uferweg-Gegner halten Kosten für unverhältnismässig

Der Bau eines Zürichsee-Uferwegs sei nur mit «einem massiven Eingriff ins Privateigentum» möglich, halten die Gegner fest. Die Kosten von 350 bis 650 Millionen Franken – ein Grossteil für Landerwerb und Entschädigungen – seien unverhältnismässig.

Schliesslich befinden die Stimmberechtigten noch über eine unumstrittene Änderung der Kantonsverfassung, um zusätzliche Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Richtern an die obersten kantonalen Gerichte festlegen zu können.

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