In Graubünden: Wildhüter erlegt Luchse statt Wolf
Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wildhüter in Graubünden hat fälschlicherweise drei Luchse erlegt.
- Zum Zeitpunkt des Vorfalls war er auf einem Einsatz zur Wolfsregulation unterwegs.
- Seinen Fehler meldete er unmittelbar nach Auffinden der toten Tiere seinen Vorgesetzten.
Am 16. November 2024 hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise drei Luchse erlegt. Dies meldet die Standeskanzlei Graubünden.
Der Wildhüter hat seinen Aufsichtskreis ausserhalb des Abschussperimeters. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war er im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) zur Wolfsregulation unterwegs. Er suchte in der Surselva nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudel. Sie waren Anfang September zum Abschuss freigegeben worden.
Die Identifizierung der toten Tiere erfolgte in der Nacht mittels Wärmebildtechnik. Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schiessen, welche sich im Gebiet befanden.
Er meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten. Es handelte sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.
Wildhüter erstattet Selbstanzeige
Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, werden im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet. Auch wird die Staatsanwaltschaft über allfällige Konsequenzen entscheiden.
«Es war wirklich ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern», sagt Adrian Arquint, Leiter des AJF. Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. «Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», führt er aus. Die Wildhüter seien für diesen Umstand gut ausgerüstet und geschult.
Aus Sicht des Amtes handelt es sich um einen Einzelfall, der nun im Detail und im Rahmen des Strafprozesses aufgearbeitet werden muss. «Dennoch müssen wir nun dafür geradestehen», so Arquint weiter. Der Wildhüter wurde per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.
Eurasischer Luchs ist bundesrechtlich geschützt
Der Eurasische Luchs ist bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität.
Im Kanton Graubünden konnten im Sommer 2024 mindestens sieben Luchsreproduktionen bestätigt werden. Einzelne Ausfälle können die Struktur des Bestands aber beeinträchtigen.
Nun prüft der Kanton mit dem Bundesamt für Umwelt, ob der Schaden kompensiert werden soll. Dies würde durch eine einmalige Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population erfolgen.