Interlakner Gemeinderat will Erstwohnungsanteil einführen
Eine entsprechende Teilrevision des Baureglements geht nun in die öffentliche Mitwirkung, wie der Gemeinderat am Dienstag mitteilte. Das Massnahmenpaket ist aus seiner Sicht «sinnvoll, zweckmässig und ausgewogen».
Zum einen stelle es sicher, dass für die ansässige Bevölkerung weiterhin genügend Wohnraum auch im Zentrum zur Verfügung stehe. Zum anderen begrenze es Auswüchse bei der Vermietung von Ferien- und Plattformwohnungen, ohne dass diese verboten würden.
Der Gemeinderat schlägt vor, im Zentrum einen Erstwohnungsanteil von 25 Prozent der Wohnfläche festzulegen. Dieser Anteil muss beim Neubau von Wohnungen sowie bei der Erweiterung von bestehenden Wohnungen nachgewiesen werden.
Weiter sollen kurzzeitige Vermietungen in den Wohnzonen unterbunden werden. «Kurzzeitig» ist für den Gemeinderat eine Dauer von weniger als fünf aufeinanderfolgenden Nächten. Die Vermietung bleibt zulässig, wenn es sich um einzelne Zimmer in einer Wohnung handelt, in der die vermietende Person selber wohnt.
Bereits im Mai hatten die Stimmberechtigten eine Änderung des Kurtaxen-Reglements genehmigt und damit unterstrichen, dass auch Airbnb-Vermieter Kurtaxe bezahlen müssen.