Jugendlicher nach Beil Angriff in Flums SG vor Gericht
Der Jugendliche, der vor mehr als einem Jahr mehrere Menschen mit einem Beil verletzte, muss noch vor Weihnachten von Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Jugendlicher hatte im Oktober 2017 mehrere Personen mit einem Beil verletzt.
- Er wurde von der Polizei gestoppt und verhaftet.
- Nun muss er sich noch vor Weihnachten vor Gericht für seine Taten verantworten.
Ein junger Lette, der im Oktober 2017 in Flums SG mehrere Personen mit einem Beil verletzte, muss sich kurz vor Weihnachten vor Jugendgericht für seine Taten verantworten. Der 18-Jährige ist wegen mehrfachen versuchten Mordes angeklagt.
Der aus Lettland stammende Lehrling hatte in Flums acht Personen mit einem Beil angegriffen und seine Opfer zum Teil schwer verletzt. Die Polizei nahm den Täter nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz fest. Dabei wurde er ebenfalls verletzt.
Attacke mit Tötungsabsicht
Der 18-Jährige wird verdächtigt, am Abend des 22. Oktober 2017 bei seinem Wohnort einen Holzstapel in Brand gesetzt zu haben. Danach verletzte er auf dem Postplatz von Flums mehrere Menschen mit einem Beil. Er soll die Opfer in Tötungsabsicht attackiert haben.
Mit einem entwendeten Auto flüchtete er, landete aber bald in einem Gartenzaun. Bei einer Tankstelle griff der Beschuldigte mehrere Frauen mit einem Beil und einer Schere an und verletzte sie. Mit dem Auto eines Opfers fuhr er danach in die Fassade eines Tankstellenshops. Danach wurde er von der Polizei verhaftet.
Schwere psychische Störung
Die Jugendanwaltschaft klagt den mutmasslichen Täter beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Jugendgericht) unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung, mehrfacher einfacher Körperverletzung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz an. Sie beantragt einen Freiheitsentzug von drei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken.
Der Beschuldigte leide gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten an einer schweren psychischen Störung. Es soll eine geschlossene Unterbringung angeordnet werden. Seit März ist er vorsorglich in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Der junge Mann ist nicht vorbestraft. Er war aber bereits mehrmals durch Gewaltfantasien aufgefallen.
Untersuchung gegen Polizisten eingestellt
Nach der blutigen Beil-Attacke in Flums untersuchte die St. Galler Staatsanwaltschaft, ob der Schusswaffeneinsatz der Polizei gegen den damals 17-jährigen Täter rechtmässig war. Die Anklagekammer hatte der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung dazu erteilt.
Die Untersuchung gegen die beiden Polizisten wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass die beiden Polizisten auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff beziehungsweise auf einen Angriff des Beschuldigten hin auf dessen Beine schossen. Damit waren die Schussabgaben wie auch der Einsatz der Taser gerechtfertigt und verhältnismässig.