Kanton Bern weist Beschwerde zu Campingplatz in Gampelen ab

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Kanton Bern erklärt Planungszone für Campingplatz Fanel in Gampelen als rechtswidrig.

Gampelen am Neuenburgersee
Der Campingplatz in Gampelen am Neuenburgersee befindet sich im Naturschutzgebiet Fanel. (Archivbild) - Keystone / PPR/TCS Camping

Die Planungszone der Gemeinde Gampelen zum Campingplatz Fanel ist rechtswidrig. Sie liegt weder im öffentlichen Interesse noch ist sie verhältnismässig, wie der Kanton Bern am Dienstag mitteilte.

Im letzten Sommer hatte das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Einsprachen gegen eine Planungszone der Gemeinde Gampelen zum Campingplatz Fanel am Neuenburgersee gutgeheissen. Somit galt die Planungszone als unzulässig und musste aufgehoben werden.

Gegen den Entscheid des AGR reichte die Gemeinde Gampelen Beschwerde ein. Diese wurde von der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) nun als unbegründet abgewiesen, wie sie in einem Communiqué schrieb.

Die Gemeinde kann den Entscheid innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern anfechten, hiess es weiter. Davon unberührt wird der Betrieb des Campingplatzes per Saisonende 2024 wie geplant eingestellt. Darauf hatten sich der Kanton, der TCS als Betreiber des Campingplatzes und die Umweltverbände bereits 2018 geeinigt.

Ein jahrelanger Konflikt

Der Campingplatz Fanel am Neuenburgersee ist seit Jahren umstritten, denn er befindet sich in einem Naturschutzgebiet.

Die Gemeinde Gampelen beschloss im September 2022, Gebiete betreffend den Campingplatz Fanel für zwei Jahre mit einer Planungszone zu belegen.

Das Ziel sei gewesen, den Camping so zu erhalten. Gegen diese Planungszone hatten Umweltverbände eine Kollektiveinsprache erhoben.

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