Kanton Luzern verfügt Einwasserungsverbote für drei Seen
Der Kanton Luzern verbietet das Einwassern fremder Schiffe, um die Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel zu stoppen.
Auf dem Sempacher-, Baldegger und Rotsee im Kanton Luzern dürfen keine fremden Schiffe mehr eingewassert werden. Der Regierungsrat will mit dem Verbot eine weitere Ausbreitung der Quaggamuschel verhindern.
Die vor wenigen Jahren in die Schweiz eingeschleppte Quaggamuschel verbreitet sich schnell. Sie verdrängt andere Lebewesen und beschädigt Wasserleitungen. Nach heutigem Wissen würden die Muscheln von Schiffen, die in verschiedenen Gewässern unterwegs seien, verbreitet, teilte die Staatskanzlei Luzern am Montag mit.
Im Vierwaldstättersee kommt die Quaggamuschel bereits vor. Im Sempacher-, Baldegger- und Rotsee konnte sie gemäss der Mitteilung aber noch nicht nachgewiesen werden.
Schutzmassnahmen für bedrohte Seen
Damit die Muschel nicht in die drei Gewässer eingeschleppt wird, hat der Regierungsrat ein Einwasserungsverbot erlassen. Schiffe, die nur in einem der drei Seen verkehren, dürfen dort weiterhin eingewassert werden. Vom Verbot ausgeschlossen sind auch Polizei-, Feuerwehr- oder Militärschiffe.
Auf dem Rotsee darf zudem weiterhin gerudert werden. Die vom Verbot ausgenommenen Schiffe müssen aber vor dem Einwassern gereinigt werden.