Kanton verlängert die Zusammenarbeit mit den Zuger Wanderwegen

Der Kanton Zug und der Verein Zuger Wanderwege überarbeiten ihre Leistungsvereinbarung.

Wanderer
Wanderer wandern bei herrlichem Herbstwetter, anlässlich einer geführten Wanderung des Vereins Zuger Wanderwege. - KEYSTONE/Gaetan Bally

Der Kanton Zug und der Verein Zuger Wanderwege passen ihre Leistungsvereinbarung an. Die neue Vereinbarung gilt bis 2027 und regelt die Unterhaltsarbeiten der Wanderwege im Kanton Zug.

Die aktuelle Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und dem Verein sei in verschiedenen Bereichen überarbeitet worden, schrieb der Kanton am Donnerstag in einer Mitteilung. So wird der Verein künftig nach Aufwand und nicht mehr pauschal entschädigt.

Aufwand statt Pauschale

Zudem seien die Stundenansätze für die Pflege und die Instandhaltung der Wanderwegsignalisation angepasst worden. Der Verein Zuger Wanderwege ist im Auftrag des Kantons für die Signalisation der Wanderwege zuständig.

Für den Unterhalt der Wanderwege sind wie bisher die Gemeinden zuständig.

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