Keine Prämienverbilligungen für Teilzeitler mit gutem Lohn
Der Grosse Rat hat einer Motion zugestimmt, die vorschlägt, dass Gutverdiener, die freiwillig Teilzeit arbeiten, keine Prämienverbilligung erhalten sollen.
Gutverdiener, die freiwillig nur Teilzeit arbeiten, sollen nicht in den Genuss einer Prämienverbilligung kommen können. Das wünscht sich der bernische Grosse Rat. Mit 94 zu 57 Stimmen hat er am Mittwoch eine Motion von Melanie Gasser (GLP) überwiesen.
Das heutige System mache den Anspruch auf Prämienverbilligung einzig vom Einkommen abhängig, sagte Gasser. Personen mit bester Ausbildung kämen plötzlich in den Genuss einer Prämienverbilligung, weil sie freiwillig ihr Arbeitspensum reduzierten.
Das sei nicht Sinn und Zweck des Instruments. Profitieren sollten diejenigen, die es wirklich bräuchten.
Falsche Anreize durch das aktuelle System
Unterstützung kam von SVP, FDP, EDU, Mitte und GLP. «Die freiwillige Reduktion von Arbeitspensen greift immer mehr um sich», sagte etwa Martin Lerch (SVP).
Das sei ein Luxusproblem, das vermutlich nur die Schweiz habe. Mit dem heutigen Prämienverbilligungssystem setze man zum Teil falsche Anreize.
Leute mit guter Ausbildung fragten sich, warum sie mehr arbeiten und dadurch die Prämienverbilligung verlieren sollten. «Ich habe sogar in meinem Umfeld solche Leute», sagte Lerch. «Das kann es doch nicht sein. Arbeit muss sich lohnen.»
Die EVP hätte das Anliegen als Postulat unterstützt, SP und Grüne lehnten den Vorstoss grundsätzlich ab. Sie bezweifelten, dass es sich um ein Problem grösseren Ausmasses handle.
Unverhältnismässiger Aufwand für die Ermittlung?
Jedes System habe seine Schwelleneffekte und Schwierigkeiten, sagte Tanja Bauer (SP). Doch negative Erwerbsanreize gebe es höchstens in sehr geringem Ausmass.
Die unerwünschten Einzelfälle zu ermitteln wäre mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden.
Ähnlich sah es Christa Ammann (AL) als Sprecherin von AL und Grünen. Wenn einige Parlamentarier Bekannte hätten, die angeblich wegen den Prämienverbilligungen nicht voll arbeiteten, sei das kein Grund, das ganze Regelwerk zu ändern.
«Dass jemand den Beschäftigungsgrad reduziert, um Prämienverbilligungen zu erhalten, ist absolut unwahrscheinlich», sagte Regierungsrätin Evi Allemann (SP).
Nach dem kommenden Abstimmungswochenende werde man aber ohnehin Klarheit haben, in welche Richtung auch der Kanton Bern sein Prämienverbilligungssystem anpassen müsse. Das Anliegen könne man in diesem Kontext prüfen.
Im Kanton Bern haben gut eine Viertelmillion Menschen Anspruch auf Prämienverbilligung. Das sei ein Massengeschäft, das man automatisch abwickeln müsse, sagte Allemann. Die Umstellung auf ein Antragssystem und vertiefte Überprüfungen wären mit erheblichem Aufwand verbunden.