Klage gegen Naturschutzgebiet Fraubrunnenmoos vom Gericht abgewiesen
Berns Verwaltungsgericht schützt die zweitgrösste Kiebitzkolonie der Schweiz gegen landwirtschaftliche Interessen.
In dem vom Kanton Bern unter Schutz gestellten Gebiet im Fraubrunnenmoos prallen Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft aufeinander.
Das bernische Verwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde gegen die Unterschutzstellung abgewiesen.
Hinter der Beschwerde stehen die Gemeinde Fraubrunnen, verschiedene Flurgenossenschaften, bäuerliche Vereine und Privatpersonen.
Das knapp fünf Hektar grosse Gebiet des Fraubrunnenmoos beherbergt die zweitgrösste Kiebitzkolonie der Schweiz.
Obschon die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Bodens gewisse Einschränkungen erfahre, werde der Boden selber nicht verändert und bleibe damit als Kulturland erhalten, kam das Gericht in einem am Dienstag publizierten Entscheid zum Schluss.
Kulturland bleibt trotz Schutzmassnahmen erhalten
Der Eingriff in die Eigentumsgarantie erfolge im öffentlichen Interesse. Landwirtschaft sei im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kanton weiterhin möglich. Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann noch an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden.