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Kleine Aargauer Gesetzesänderung soll 20 Millionen Franken bringen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Im Kanton Aargau ist die ausländische Hinzurechnungsbesteuerung für grosse internationale Unternehmen als Folge der OECD-Mindestbesteuerung auf der Zielgeraden.

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Schweizer Franken. (Symbolbild) - dpa

Die zuständige Parlamentskommission befürwortet die Steuergesetzanpassung einstimmig. Es geht um rund 20 Millionen Franken im kommenden Jahr. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führt neue Regeln gegen Steuervermeidung ein. Diese sehen vor, dass Gewinne von niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften im Land der Muttergesellschaft höher besteuert werden, sofern der Mindestbesteuerungssatz von 15 Prozent unterschritten wird.

Weil die neue OECD-Mindestbesteuerung bereits per 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, besteht für den Kanton Aargau gemäss Regierungsrat ein «dringender und ausgewiesener Handlungsbedarf». Eine schweizerische Lösung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung sei erst per 1. Januar 2024 geplant.

Der Plan, dem Kanton und den Gemeinden im kommenden Jahr zusätzliche Steuereinnahmen von 20 Millionen Franken zu sichern, stösst auf politische Unterstützung. Der Nutzen und die Dringlichkeit einer ausländischen Hinzurechnungsbesteuerung sei unbestritten, teilte die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) am Montag, 15. August 2022, mit.

Der Regierungsrat erwartet, dass der Kanton in der Steuerperiode 2023 rund 14 Millionen Franken und die Gemeinden 6 Millionen Franken zusätzlich an Steuern einnehmen werden.

Einige Kantone kennen bereits eine entsprechende Gesetzesregelung

Damit diese Hinzurechnungsbesteuerung im Aargau in Kraft tritt, muss ein Paragraph im kantonalen Steuergesetz geändert werden. Die Kantone Zug, Waadt, Luzern, Schwyz, Graubünden und Thurgau kennen gemäss Regierungsrat bereits eine entsprechende Gesetzesregelung.

Die neue Bestimmung ermöglicht ab dem 1. Januar 2023 eine einzelfallweise Gewinnsteuersatzerhöhung für die im Kanton Aargau ansässigen Geschäftseinheiten von international tätigen Konzernen auf ein OECD-konformes Besteuerungsniveau anzuheben. Der kantonale Gewinnsteuersatz muss deswegen nicht erhöht werden.

Die betroffenen Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro bezahlen mit der vorgeschlagenen Regelung insgesamt gleich viel Steuern. Doch die besteuerte Differenz zwischen der aargauischen Gewinnsteuer und der ausländischen Mindeststeuer wird damit nicht im Ausland, sondern im Aargau erhoben.

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