Der Urner Landrat beschliesst eine neue Verordnung für die Kunst-und-Bau-Projekte.
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Die Flagge des Kantons Uri. - keystone
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Der Urner Landrat hat an seiner Februar-Session vom Mittwoch eine Verordnungsvorlage über Kunst-und-Bau-Projekte bei Neubauten oder Sanierungen beschlossen. Diese regelt unter anderem die Ober- und Untergrenze der finanziellen Beiträge.

Neu sollen zwischen 0,35 und 1 Prozent der anrechenbaren Bausumme für Kunst-und-Bau-Projekte eingesetzt werden können, wie es in der Verordnungsvorlage des Regierungsrats heisst. Damit werde der Spielraum der Regierung bei der Budgetierung von Beiträgen erhöht.

Auch soll ein Kostendach mit einer Obergrenze von 200'000 Franken und einer Untergrenze von 50'000 Franken pro Bauprojekt festgelegt werden. Die Maximalsumme von 200'000 Franken wäre bei einem Prozentsatz von 1 Prozent bei einem Bauprojekt mit einer anrechenbaren Bausumme ab 20 Millionen Franken erreicht. Die Minimalsumme wäre bei 5 Millionen Franken erreicht.

Jüngste Beispiele für Kunst-und-Bau-Projekte lassen sich beispielsweise im Kantonsspital Uri finden. Das dortige Kunst-und-Bau-Projekt kostete 645'000 Franken, was damals Diskussionen auslöste. Das Projekt im Erweiterungsbau Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri kostete 83'000 Franken.

Stünden weniger als 50'000 Franken zur Verfügung, solle auf ein Projekt verzichtet werden können, so der Vorschlag der Regierung. Es wäre so keine faire Entschädigung der Kunstschaffenden gewährleistet.

Untergrenze für Kunstprojekte in Diskussion

Die Bildungs- und Kulturkommission stellte an der Session vom Mittwoch den Antrag, in einem solchen Fall ganz auf Kunst-und-Bau-Projekte zu verzichten. Die Untergrenze soll final definiert werden, sagte Kommissionspräsidentin Céline Huber (Mitte).

Einen Gegenantrag stellte Raphael Walker (Grüne). Er beantragte, die Untergrenze ganz zu streichen. Der Kostenrahmen werde damit so eingeschränkt, dass praktisch keine kleineren Kunstprojekte mehr möglich sein werden. Der Landrat stimmte mit 52 zu 8 Stimmen für den Antrag der Kommission und gegen den Antrag von Walker.

Christian Schuler SVP
Christian Schuler ist SVP-Landrat im Kanton Uri. - zVg

Landrat Christian Schuler (SVP) stellte den Antrag, die Obergrenze von 200'000 Franken auf 100'000 Franken herunterzusetzen. Er begründete dies mit Hinblick auf das Budget des Kantons Uri und das man zwischen Wünschbarem und Notwendigem unterscheiden müsse. Diesen Antrag lehnte das Parlament mit 24 zu 34 ab.

Das Parlament beschloss die neue Verordnung mit 52 zu 6 Stimmen und zwei Enthaltungen.

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