Kritische Fragen zum Millionen-Vergleich der SGKB

Die St. Galler Kantonalbank (SGKB) hat Nordrhein-Westfalen nach einem Vergleich 3,1 Millionen Franken bezahlt. In einem neuen Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat wird nach den Anklagepunkten gefragt und ob die Verantwortlichen mit Konsequenzen zu rechnen hätten.

St.Galler Kantonalbank
Das Logo der St. Galler Kantonalbank (SGKB). - Keystone

Die Vergleichszahlung von 3,1 Mio. Franken hatte die St. Galler Kantonalbank Mitte August zusammen mit dem Halbjahresergebnis bekanntgegeben: Es sei eine einvernehmliche Einigung mit den Justizbehörden von Nordrhein-Westfalen in Zusammenhang mit Vermögenswerten deutscher Kunden erzielt worden, hiess es dazu.

Diese Vereinbarung ist nun Thema eines Vorstosses aus den Reihen der SP. Das Geschäftsgebaren der Bank sei während Jahren in der Kritik gestanden, schreibt Kantonsrat Peter Hartmann. Es habe «die scharfen Bussen» durch die amerikanischen Justizbehörden wegen der nicht rechtskonformen Geschäften der SGKB und deren Töchter Hyposwiss Zürich und Genf mit US-Kunden gegeben. Umso überraschender sei nun, «dass weitere ausländische Strafverfahren laufen, die zu Sanktionen führen».

Neben dem Reputationsschaden belasteten die Bussen die Erfolgsrechnung der SGKB und damit als Mehrheitsaktionär den Kanton St. Gallen direkt oder indirekt, stellt der SP-Kantonsrat fest. Er will von der Regierung wissen, ob es weitere Klagen gebe und auf welchen Anklagepunkten die Busse in Nordrhein-Westfalen basiere. Weiter fragt er nach, ob die Verantwortlichen der SGKB mit Konsequenzen zu rechnen hätten.

Im Vorstoss geht es auch um die Kapitalerhöhung, die die SGKB realisiert hat. Der Kanton St.Gallen habe dabei seine Aktien, die das gesetzlich vorgegebene Quorum von 51 Prozent überstiegen, zur Verfügung gestellt und auf eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung verzichtet, wird im Vorstoss ausgeführt.

In der Botschaft zum Budget für 2019 sei die Regierung von einem Wert von 530 Franken pro Aktie ausgegangen. Unterdessen stehe die Aktie deutlich tiefer bei etwa 430 Franken. Die Regierung solle aufzeigen, wie sich der tiefe Aktienkurs auf den Ertrag aus der Kapitalerhöhung auswirke.

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