Die Stadt Baden fordert Geld für Hunderte von Lampen, doch das Verkehrsdepartement des Kantons Aargau sagt Nein. Wer hat recht?
Laterne bei Nacht
Die Stadt Baden fordert eine Beleuchtungsentschädigung für ihre knapp 700 Lampen. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Baden fordert eine Beleuchtungsentschädigung für knapp 700 Strassenlaternen.
  • Das Verkehrsdepartment des Kanton Aargau widerspricht der Forderung.
  • Es gilt zu klären, was per Definition genau eine Beleuchtungsanlage sei.
Ad

In der Stadt Baden sind Hunderte von Lampen installiert, die die städtischen Strassen beleuchten und so Sicherheit für Autofahrerinnen und Fussgänger bieten.

Doch was genau als Strassenbeleuchtung angesehen wird und was nicht, ist Gegenstand eines Streits zwischen der Kommune und dem Verkehrsdepartement des Kantons Aargau.

Dabei geht es um über 700 Strassenlaternen. Baden fordert eine Entschädigung von 140'000 Franken pro Jahr, doch das Verkehrsdepartement widerspricht.

Die Hintergründe des Streits

Im Kern des Disputs steht die sogenannte Beleuchtungsentschädigung. Der Kanton Aargau zahlt seit 2022 jährlich 200 Franken pro Beleuchtungsanlage an die Gemeinden für die Illumination der kantonalen Innenortsstrecken. Die Stadt Baden beansprucht diese Vergütung für 700 Lampen – was eine Entschädigung von 140'000 Franken pro Jahr bedeuten würde.

Das Verkehrsdepartement jedoch erhebt Einwände. Es definiert genaue Kriterien, welche Lampen für ein Entgelt infrage kommen. «Die Stadt Baden hat einfach alle Lampen angemeldet, die sie irgendwo gefunden hat», bemängelt laut SRF Daniel Schwerzmann, Mitarbeiter des Aargauer Verkehrsdepartements.

Die Kriterien umfassen beispielsweise die Energieeffizienz der Lampen und ihre Möglichkeit, in der Nacht gedimmt oder abgeschaltet zu werden. Ausserdem zählen bestimmte Leuchtmittel nicht unter die Entschädigungen – die entlang von Velowegen oder in Unterführungen etwa.

Gegenüber dem SRF macht die Behörde deutlich: «Eine Entschädigung gibt es nur für die Strassenbeleuchtung, also die klassischen Strassenlaternen.»

Straßenlaterne im Park (Symbolbild)
Lediglich für die gängigen Strassenlaternen gebe es eine Entschädigungsprämie. - pixabay

Stadt Baden wehrt sich

Die Stadt Baden hingegen interpretiert die Regularien anders. Majo Kupresak, Leiter des Tiefbauamts, betont laut SRF: «Auch eine Unterführung oder ein Veloweg ist Teil der Kantonsstrasse.» Die Kommune hat damit auch die Beleuchtung von Unterführungen und Velowegen angemeldet – sofern diese als Bestandteil von Kantonsstrassen gelten.

Kupresak stütze sich dabei auf das Strassengesetz, indem als Kantonsstrassen «die im Eigentum des Kantons stehenden Strassen mit all ihren Bestandteilen» definiert werden. Diese Auslegung würde Velowege oder Unterführungen einschliessen, wenn sie die Kantonsstrassen entlasten und dem Kanton gehören.

Was folgt nun? So geht es weiter

Das Aargauer Verwaltungsgericht soll nun Klärung bringen. Die Stadt Baden insistiert auf einer Entschädigung für alle angemeldeten 700 Lampen und ist bereit, dies juristisch durchzusetzen. Ein Entscheid zugunsten der Stadt wäre ein bedeutender Leitentscheid für alle 200 Gemeinden des Kantons Aargau.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenSRF