Luzern und Kriens treiben Quartierentwicklung in Luzern Süd voran

Keystone-SDA Regional
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Kriens,

Die Städte Luzern und Kriens planen die Entwicklung der Areale Hinterschlund und Grabenhof mit neuen Freiräumen und Hochwasserschutzmassnahmen.

Freiflächen
Eine Fuss- und Veloverkehrsachse sowie Freiräume sollen auf den Freiflächen der Areale Hinterschlund und Grabenhof entstehen. - Stadt Kriens

Die Städte Luzern und Kriens haben eine neue Absichtserklärung für die Entwicklung der Areale Hinterschlund und Grabenhof unterzeichnet. Auf den Arealen sollen unter anderem eine Fuss- und Veloachse sowie Freiräume zur Aufwertung des Gebiets Luzern Süd entstehen.

Weiter vorgesehen sind die Renaturierung des Schlimbachs sowie Hochwasserschutzmassnahmen, wie die Städte Luzern und Kriens in einer gemeinsamen Mitteilung vom Freitag mitteilten. Für die drei Vorhaben stellt die Grundeigentümerin Luzern der Stadt Kriens eine Teilfläche von rund 20'000 Quadratmeter des Areals Grabenhof sowie 1700 Quadratmeter des Areals Hinterschlund zur Verfügung.

Damit Kriens seine Pläne verwirklichen kann, müssen die dort angesiedelten Schrebergärten weichen, wie es hiess. Die Kündigungen wurden auf Ende 2025 ausgesprochen, da der Baustart für 2026 angedacht ist. Eine Petition des Familiengärtnervereins, welche den Bau des sogenannten Bogenwegs verhindern wollte, scheiterte 2024 im Grossen Stadtrat.

Absichtserklärung regelt Entwicklungsbedingungen

Die neue Absichtserklärung regelt die Voraussetzungen zur definitiven Entwicklung der beiden Areale, wie es hiess. Das Areal Hinterschlund, welches sich bereits in einer Wohn- und Arbeitszone befindet, soll im laufenden Jahr zur Abgabe im Baurecht ausgeschrieben werden. Zudem sollen Teile des Areals Grabenhof in eine Wohn- und Arbeitszone überführt und gegen Ende dieses Jahrzehnts ebenfalls ausgeschrieben werden.

Das Areal Hinterschlund wird derzeit vom Verein Hinterschlund – ehemals Wagenburg genannt – bewohnt. Mit dem Verein hat die Stadt Luzern im Dezember 2024 einen Terrainmietvertrag abgeschlossen, welcher eine befristete Nutzung bis April 2027 erlaubt. Der Verein hat basierend auf diesem Vertrag ein Baugesuch für seine mobilen Baubaracken- und Wohnwagen bei der Stadt Kriens eingereicht. Der Entscheid der Stadt ist noch hängig.

Stadtrat rechtfertigt Nicht-Räumung

Ebenfalls am Freitag veröffentlichte die Stadt Luzern ihre Antwort auf eine Interpellation zum Areal Hinterschlund. Die Interpellanten wollten vom Stadtrat wissen, warum er das Areal wegen der widerrechtlichen Besetzung durch die Baubaracken- und Wohnwagen des Vereins Hinterschlund nicht geräumt habe.

Der Stadtrat begründet dies damit, dass nach der Räumung umfangreiche Sicherungsmassnahmen erforderlich gewesen wären, damit das Areal nicht erneut besetzt würde. Ein nahezu leeres und unbebautes Areal zu umzäunen und zu überwachen wäre unverhältnismässig und finanziell nicht zu rechtfertigen gewesen, so der Stadtrat.

Der Terrainnutzungsvertrag regle nun den Nutzungsperimeter sowie den Mietzins, so der Stadtrat. Auch eine Konventionalstrafe sei darin enthalten, für den Fall, dass das Areal nach Vertragsende nicht verlassen werde.

Die Entwicklung des Hinterschlundareals reicht weit zurück. 2019 bestand die Absicht, das Areal als Carparkplatz zwischenzunutzen. Die Idee scheiterte jedoch im Krienser Einwohnerrat. 2021 zog schliesslich die Wagenburg unerlaubt auf dem Areal ein. 2023 wurde erneut eine auf zehn Jahre befristete Zwischennutzung des Areals angestrebt. Doch die Ausschreibung blieb erfolglos.

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