Mann verkleidet sich als Polizist – und schiesst auf Ehefrau!

Marie Augustin
Marie Augustin

Brugg,

Ein Mann wurde vom Bezirksgericht Brugg AG verurteilt, weil er Schüsse auf seine Ehefrau abgegeben hat. Bei der Tat war er als Polizist verkleidet.

Mann Polizist Ehefrau geschossen
In Windisch AG hatte der verkleidete Mann seine Ehefrau angehalten und auf sie geschossen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Frühjahr 2023 verkleidete sich ein Mann in Windisch AG als vermummter Polizist.
  • Er hielt eine Autofahrerin an, schoss zweimal auf sie.
  • Beim Täter handelt es sich um den Ehemann des Opfers.

Im März 2023 überlebte eine Frau in Windisch AG nur knapp zwei Schüsse: Ein als Polizist verkleideter Mann hatte die Autofahrerin angehalten und auf sie geschossen.

Die bei der Tat lebensgefährlich verletzte Frau erkannte laut eigener Aussage aber sofort die Augen des vermummten Mannes, berichtet das «SRF».

Es seien jene ihres Ehemannes gewesen – beide leben getrennt.

Der Hintergrund: Zu dem Zeitpunkt hatte der Ehemann seine Kinder wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens seit einem Jahr nicht mehr gesehen.

Der Fall wurde nun vor dem Bezirksgericht Brugg AG verhandelt. Der Angeklagte räumte einen damaligen Drogenkonsum ein, bestritt aber, dass es sich bei ihm um den Täter handle.

Angeklagter suchte im Netz nach Tötungsdelikten

Die Staatsanwaltschaft verwies hingegen auf die akribische Planung des Mannes und seine volle Schuldfähigkeit trotz Drogen- und Alkoholkonsum.

Zwar wurden sowohl die Verkleidung als auch die Tatwaffe und das Fluchtfahrzeug des Täters bis heute nicht aufgefunden.

Doch die Vielzahl der Indizien reicht gemäss dem Gerichtspräsidenten für eine Verurteilung aus.

Windisch Mann Frau geschossen
Für seine Tat hatte der Mann eine Strasse in Windisch AG gewählt. - keystone

Der Angeklagte hatte sich am Tag vor der Tat im Internet nach Tötungsdelikten erkundigt. Auch habe er zum Tatzeitpunkt sein Handy im Haus liegen lassen, das er in seiner eigenen Aussage als lebensnotwendig einstufte.

Zudem hatte der Angeklagte gegenüber einem Freund geschildert, was er seiner Ehefrau alles antun wollen würde.

Haftstrafe und Landesverweis

Für den Angeklagten wurden eine Freiheitsstrafe von 15,5 Jahren und ein zwölfjähriger Landesverweis ausgesprochen.

Er muss 60'000 Franken Genugtuung an seine Ehefrau entrichten. Das Urteil kann laut dem «SRF» noch an das Aargauer Obergericht weitergezogen werden.

Kommentare

User #6384 (nicht angemeldet)

Da fehlt doch noch was nach Landesverweis, was für eine Nationalität oder ist das bei NAU nicht von Belang?

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