Markenschutz für Freiburger Fonduespezialität
Vacherin und Greyerzer: Daraus besteht das nun mit einer Marke Geschütze Fondue-Spezialität «moitié-moitié».
Das Wichtigste in Kürze
- «moitié-moitié» ist nun durch eine Marke geschützt.
- Nun darf das Fondue nur noch mit dem richtigen nur AOP-Käse zubereitet werden.
- Das Label soll gleichzeitig auch die Rückverfolgbarkeit verbessern.
Die Freiburger Fondue-Spezialität «moitié-moitié» (halbe-halbe) besteht, wie es der Name sagt, je zur Hälfte aus Freiburger Vacherin und Greyerzer. Da diese Rezeptur nicht überall eingehalten wird, hat die Branchenorganisation das «Moitié-moitié» durch eine Marke schützen lassen.
Damit soll sichergestellt werden, dass in einem echten Fondue «moitié-moitié» nur AOP-Käse verwendet wird, wie aus einer Mitteilung der Branchenorganisationen Freiburger Vacherin und Greyerzer vom Mittwoch hervorgeht.
Das Label soll gleichzeitig auch die Rückverfolgbarkeit verbessern.